Vorraussetzung Mitgleidschaft IHK - NICHT im Handelsregister eingetragen

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fachlaie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)
Vorraussetzung Mitgleidschaft IHK - NICHT im Handelsregister eingetragen

Hallo,

bin ich als Freiberufler zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet? Bin NICHT im Handelsregister eingetragen und nur eine kleine Ein-Mann-Firma mit Büro zuhause, keine Mitarbeiter o.ä.. Habe einen Bescheid der IHK bekommen und möchte wissen, ob ich das zahlen muss oder ob es Ausnahmen gibt, ...hatte mal gehört, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und ein Einzelunternehmen ist (Dinstleistung) muss nicht zwangsläufig dort Mitglied sein.

Vielen Dank schon mal vorab, ...habe mich extra mal kurzgefasst.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Sind Sie wirklich Freiberufler (§ 18 EStG ) oder doch Gewerbetreibender? Als Gewerbetreibender sind Sie Zwangsmitglied der IHK, die Beitragshöhe ergibt sich aus der Satzung. Eine fehlende HR-Eintragung ist nicht relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fachlaie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist ne gute Frage, die Beiträge bzw. der Bescheid sind schon ein paar Jährchen rückwirkend, heute läuft das nur noch als Nebengewerbe. Ist eine One-Man-Werbeagentur. Musste damals natürlich auf der Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Gewerbesteuer hatte ich nur einmal zahlen müssen, ansonsten immer darunter gewesen. Würde es halt schon als künbstlerischen Bereich ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Eine Werbeagentur ist im Regelfall ein Gewerbebetrieb.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fachlaie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Stimmt denn das was Wikipedia sagt:

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Legaldefinitionen finden sich im Einkommensteuergesetz und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, die ungefähr gleichlautend folgende Berufe als freie Berufe definieren: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, Hebamme, Heilmasseur, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotse, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.[1]

Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.[1]


Würde mich schon eher als Küsntler als als Kaufmann o.ä. sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Wie Sie sich selbst sehen ist zweitrangig, Sie müssen das Finanzamt von der Künstlereigenschaft überzeugen, dieses wird im Zweifelsfall einen Gutachterausschuß hinzuziehen, wo Ihre Werke von einigen Doktoren und Professoren begutachtet werden. Wenn Sie meinen, mit Ihren Arbeiten eine bestimmte künslerische Gestaltungshöhe erreicht zu haben, können Sie es gerne versuchen (die Trauben hängen allerdings relativ hoch). Falls Sie nur Werbeflyer für Dönerbuden entwerfen, lassen Sie es besser sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Fachlaie):
NICHT im Handelsregister eingetragen

Zitat (von Fachlaie):
eine kleine Ein-Mann-Firma

Passt nicht, jede Firma hat im HR eingetragen zu sein.



Zitat (von Fachlaie):
Musste damals natürlich auf der Gemeinde ein Gewerbe anmelden.

Also kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender, somit per Gesetz Mitglied bei der IHK.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bartamz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Fachlaie):
Stimmt denn das was Wikipedia sagt:

Würde mich schon eher als Küsntler als als Kaufmann o.ä. sehen.


Es zählt nur die Aufzählung. Um Künstler zu sein braucht man keine Qualifikation absolvieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen