Hallo,
Ich habe ein kleines Problem. Einer meiner Auftraggeber bezahlt nun schon seit Monaten seine Rechnungen nicht. Nun antwortete er mir auf meine erneute Zahlungsaufforderung folgendes.
wir sind als Auftraggeber verpflichtet, den Status unseres Dienstleisters zu überprüfen und Rechnungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn auch ein entsprechendes Gewerbe vorzuweisen ist. Deshalb brauchen wir dringend eine Kopie deines Gewerbescheines, den du uns gerne faxen oder mailen kannst.
Sobald wir einen gültigen Gewerbeschein von dir vorliegen haben, bekommst du umgehend dein Geld.
Natürlich könnte ich ihm nun meinen Gewerbeschein zukommen lassen, da wir aber schon seit über 3 Jahren Zusammen gearbeitet haben und er zuvor noch nie einen Gewerbeschein von mir wollte gehe ich davon aus, dass es sich nur um eine weitere Ausrede handelt.
Aber nun zu meinen Fragen:
1. Existiert so eine "Verpflichtung zur Statusprüfung" überhaupt?
2. Kann ich, ohne mir sorgen um eine mögliche Gerichtsverhandlung machen, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten? Ich kann es mir auf keinen Fall leisten einen Prozess zu führen bei dem ich hinterher auf kosten sitzen bleibe.
3. wenn ich das Mahnverfahren einleite und kurz darauf doch die Rechnungen beglichen bekomme. Wie verhalte ich mich dann?
-- Editiert am 30.03.2010 03:36
Streit um Rechnungen
30. März 2010
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Frage vom 30. März 2010 | 03:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit um Rechnungen
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 5. April 2010 | 22:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstell einen Mahnbescheid. Nach solch einer Antwort kannst Du Dir jedes weitere Reden mit dem sparen. Das ist ne Ausrede.
Und jetzt?
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