Stellplätze zur Verfügung stellen?

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplätze zur Verfügung stellen?

Hallo,

es geht hauptsächlich um die Parksituation bei uns in der Straße. Zunächst aber ein paar Hintergrundinformationen.
Wir wohnen auf einem schmaleren Abschnitt einer karlsruher Hauptstraße.

Seit ein paar Jahren hat unser Nachbar, nennen wir ihn "R", den vorderen Teil seines Hauses an ein Bestattungsunternehmen namens "G" vermietet.
Tagtäglich werden von den Mitarbeitern mindestens 4 Parkplätze belegt.
Selbstverständlich die in unmittelbarer Nähe, welche sich vor unserem Haus befinden.

Nicht selten lassen sie ihren Firmenwagen über mehrere Tage bei uns, oder vor anderen Häusern stehen.
Was mehr als ärgerlich ist, da man seine Einkäufe; Sporttaschen; Kinder samt Kinderwagen; Werkzeuge; Koffer und was man sonst noch so alles täglich dabei hat ewig weit ins Haus schleppen muss. Und das nicht selten in mehreren Trips.

Sobald diese Nachbarn nur ansatzweise ein Auto anfahren hören, stehen sie sofort am Fenster oder im Hof und man wird pausenlos beobachtet.

Zuallem Überfluss wird nun ab dem 13.08. diesen Jahres die gegenüberliegende Straßenseite für mindestens 6 Monate gesperrt, da durch unsere Straße eine Umleitung geführt werden soll. Also noch weniger Platz.

Nun zur eigentlichen Frage.
Ist Nachbar "R" als Vermieter für Unternehmer "G", rechtlich dazu verpflichtet, für seinen Mieter Stellplätze zur Verfügung zu stellen? Oder gar der Mieter für seine Kundschaft?
Das tun sie nämlich nicht.
Falls es so sein sollte, könntet ihr mir die Begründung mit zugehörigen Paragraphen nennen?

Wir sind weiterhin gewillt ein entspanntes Nachbarschaftsverhältnis zu führen, aber unter diesen Umständen, ist es einfach nur noch ermüdend.

Ich danke euch für eure Antworten!

Liebe Grüße, Andreas

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von AVB891):
Ist Nachbar "R" als Vermieter für Unternehmer "G", rechtlich dazu verpflichtet, für seinen Mieter Stellplätze zur Verfügung zu stellen?


Das hängt von den örtlichen Bauvorschriften zum Zeitpunkt des Hausbaues ab. Falls das damals nicht erforderlich
war und der Raum (dessen Nutzung) nicht umgewidmed wurde, nein.

Außerdem scheint doch ausreichend öffentlicher Parkraum vorhanden zu sein, denn Du schreibst ja nichts davon, dass die anderen PKW nicht rechtskonform parken.

Zitat (von AVB891):
Wir sind weiterhin gewillt ein entspanntes Nachbarschaftsverhältnis zu führen, aber unter diesen Umständen, ist es einfach nur noch ermüdend.


Ich rege an, das eigene Anspruchsdenken mal zu überprüfen, da ein Fehlverhalten des Nachbarn aus dem obigen Beitrag für mich nicht erkennbar ist.

Berry

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#2
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für die Antwort.

Jedoch verstehe ich das mit der Umwidmung nicht.

In deren Hof gibt es zwei Reihenhäuser. Wann diese jedoch gebaut wurden weiß ich nicht.

Im vorderen Haus ist im Erdgeschoss das Bestattungsunternehmen. Das komplette hintere Haus steht den Vermietern zur Verfügung ebenso der erste Stock im vorderen Haus.

Der öffentliche Parkraum wird von den Mitarbeitern und den Kunden des Unternehmens genutzt. Da bleibt für die Anwohner nicht mehr viel übrig.

LG

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von AVB891):
Der öffentliche Parkraum wird von den Mitarbeitern und den Kunden des Unternehmens genutzt. Da bleibt für die Anwohner nicht mehr viel übrig.


Und? Deshalb heißt das "öffentlicher Parkraum". Und selbst wenn das Unternehmen Parkplätze zur Verfügung stellen würde, kann ein Mitarbeiter oder ein Kunden auf den öffentlichen Parkplätzen parken.

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#4
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Plätze werden aber im Laufe des Nachmittags bzw. Abends aber wieder frei.
Wenn ihr hier wohnen würdet, könntet ihr das eventuell eher verstehen.
Danke für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von AVB891):
Ist Nachbar "R" als Vermieter für Unternehmer "G", rechtlich dazu verpflichtet, für seinen Mieter Stellplätze zur Verfügung zu stellen? Oder gar der Mieter für seine Kundschaft?

Ob Eigentümer, Vermieter oder Mieter Parklätze zur Verfügung stellen müssten, kommt darauf an wie die Stadt das ganze geregelt hat. Das erfährt man auf dem zuständigen Amt.

Oft kommt es auch vor, das man um das schaffen von Parkplätzen durch das zahlen einer Ablösesumme herum kommt, wenn man keine schaffen will.
Oder man eine Ablösesumme zahlen muss, wenn man keinen schaffen kann.

Sollte man auch darüber nachdenken; das ganze ist keine Einbahnstraße. Wenn also der Nachbar verpflichtet wäre Stellplätze zu schaffen oder zu zahlen, könnte das euch genauso treffen



Zitat (von AVB891):
Was mehr als ärgerlich ist, da man seine Einkäufe; Sporttaschen; Kinder samt Kinderwagen; Werkzeuge; Koffer und was man sonst noch so alles täglich dabei hat ewig weit ins Haus schleppen muss.

Das nennt sich schlicht "Pech". Bei öffentlichem Parkraum gilt; wer zuerst kommt der mahlt zuerst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch uns treffen bedeutet, die Stellplätze können vor unser Haus kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von AVB891):
Auch uns treffen bedeutet, die Stellplätze können vor unser Haus kommen?

Das wäre noch die mildeste Form.
In der Regel bedeutet das, dass ihr auch Stellplätze schaffen müsstet oder ein paar tausend EUR an Ablöse zahlen müsstet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut zu wissen.

Die Vermieter haben auch einen Stellplatz angegeben, vermutlich auf dem hinteren Teil deren Hofes, da dieser breit genug ist für zwei Fahrzeuge.
Dieser wird aber nur von dem Privatfahrzeug der Vermieter genutzt.
Vermieter und Mieter haben aber ausgemacht, dass das Firmenfahrzeug trotzdem auf der Straße stehen soll.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nochmal: Selbst wenn es "Firmenparkplätze" gibt, ist niemand gezwungen, dort zu parken. Angestellt und Kunden können sich immer noch vor Eure Tür stellen.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

warum parkt ihr denn nicht auf euren eigenen Parkplätzen (die die zu eurem Grundstück/Haus gehören)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil wir ein Haushalt mit 3 Fahrzeugen sind, die zu unterschiedlichen Zeiten den Hof verlassen und zu unterschiedlichen Zeiten nach Hause kommen.

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
AVB891
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat auch sowas von keiner behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil wir ein Haushalt mit 3 Fahrzeugen sind, die zu unterschiedlichen Zeiten den Hof verlassen und zu unterschiedlichen Zeiten nach Hause kommen.
Achso, es gibt sogar Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück. Ich war bei meiner sarkastischen Frage davon ausgegangen, dass es gar keine privaten Parkplätze gibt.

Jetzt verstehe ich das Problem eigentlich überhaupt nicht, ihr müsst halt immer mal wieder umparken, so what?

Stefan

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