Spendeneinnahmen

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
stiffsidelic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Spendeneinnahmen

Moin Moin!

Ich hoffe die Frage ist hier im Gewerberecht richtig.

Folgende Ausgangssituation:
Ich bin zur Zeit selbstständig als Künstler und als Freiberuflicher gemeldet. Grade jetzt im Sommerloch reicht die Auftragslage nicht, so dass ich vom Amt aufstocken muss. Da möchte ich natürlich von weg, und dachte mir, man könnte durch Spenden Projekte und Veranstaltungen finanzieren, wodurch ich wiederum meinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Der Spendenaufruf würde auch als solcher, für Veranstaltungen und deren Bewerbung, deklariert werden.
Ist das sammeln solcher Spenden rechtlich koscher? Auch als Freiberufler? Wie versteuert man das?


Vielen Dank im Voraus!
Michael

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von stiffsidelic):
man könnte durch Spenden Projekte und Veranstaltungen finanzieren, wodurch ich wiederum meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Das sollte man mal genauer erklären, wie das ablaufen soll.



Zitat (von stiffsidelic):
Ist das sammeln solcher Spenden rechtlich koscher?

Für das sammeln von Spenden ist oft eine behördlichen Erlaubnis erforderlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
stiffsidelic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte man mal genauer erklären, wie das ablaufen soll.


Spielt das eine Rolle?

Zitat (von Harry van Sell):
Für das sammeln von Spenden ist oft eine behördlichen Erlaubnis erforderlich.


Google spuckt nur aus, dass das Sammlungsgesetz aufgehoben wurde und im Endeffekt jeder Spenden sammeln gehen darf. Zumindest hier in Hamburg. Wahrscheinlich fällt mein Anliegen auch eher und Sponsoring..

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von stiffsidelic):
Spielt das eine Rolle?

Ja



Zitat (von stiffsidelic):
Google spuckt nur aus, dass das Sammlungsgesetz aufgehoben wurde und im Endeffekt jeder Spenden sammeln gehen darf.

Sofern nicht sämtliche Überschüsse dem wohltätigen Zweck zufließen, können im Einzelfall weitere Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung oder dem Gaststättenrecht erforderlich werden.
http://www.hamburg.de/praxistipps/115796/sammlungen-und-spenden/

Ich vermute mal das "Finanzierung des Lebensunterhaltes" nicht ganz dem entspricht, was die Behören unter "wohltätigem Zweck" verstehen.



Zitat (von stiffsidelic):
Wahrscheinlich fällt mein Anliegen auch eher und Sponsoring.

Eventuell, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
stiffsidelic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, Beispiel:

Ich möchte einen Poetry Slam organisieren. Die Location, Werbung, Gagen der Künstler etc pp, kosten mich 3000 Euro. Wenn ich nun Sponsoren suche und Gelder sammel, um diese Kosten zu decken, geht das?

Dann Szenario 1: Es werden 3500 Euro gespendet/gesponsort. Müssten die 500 Euro dann in einen gemeinnützigen Zweck oder könnten für die nächste Show verwendet werden? Die dürfte sich halt nur keiner in die Tasche stecken, richtig?

Die Show selbst kostet dann noch Eintritt. Damit darf passieren was will? Wie zum Beispiel, wenn es ein Szenario 2 gibt, wo es nicht genug Spenden gibt, davon die Kosten zu decken oder aber halt den Überschüss an die Veranstalter oder in die nächste Show..

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von stiffsidelic):
Wenn ich nun Sponsoren suche und Gelder sammel, um diese Kosten zu decken, geht das?

Ja, das nennt sich "Kultur-Sponsoring", das geht.
Dafür gibt es ja - im Gegensatz zur Spende - einen definierten Gegenwert: die Nennung der Sponsoren auf allen Werberflächen etc.



Zitat (von stiffsidelic):
Es werden 3500 Euro gespendet/gesponsort. Müssten die 500 Euro dann in einen gemeinnützigen Zweck oder könnten für die nächste Show verwendet werden?

Zitat (von stiffsidelic):
Die Show selbst kostet dann noch Eintritt. Damit darf passieren was will?

Beim Sponsoring kann der Überschuß frei verwendet werden.
Bei Spenden müsste man schauen was die Ämter wegen der Mischform dazu sagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
stiffsidelic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah okay.

Aber wenn ich nun statt einen großen Sponsor, viele kleine Sponsoren habe, wird die namentliche Nennung ja schwierig.
Beispiel: Ich verteile Flyer auf anderen Shows, bei denen man die neue Show ankündigt und man sich mit einem Sponsoring an der Verwirklichung beteiligen kann. Das finden dann 50 Leute toll und "sponsorn" 5-20 Euro querbeet durch. Alles über ein Konto/Paypal.
Wäre eine Gegenleistung (welche das Sponsoring von einer Spende unterscheidet, richtig?) in Form von einer exklusiven Einladung für die Show gültig?

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Die Künstlersozialkasse wird sich auch für solche Projekte interessieren. Stichwort: Hutgage

Bei geringer Auftragslage würde ich nicht auf ein Kontrukt mit Spenden setzen. Wie wäre es mit Workshops auf Feriencamps / in der Ferienbetreuung. Entweder arbeitet man mit Jugendhilfeträgern zusammen oder organisiert selber ein kleines Angebot.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von stiffsidelic):
dachte mir, man könnte durch Spenden Projekte und Veranstaltungen finanzieren, wodurch ich wiederum meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Das nennt das Finanzamt schlicht "steuerpflichtige Einkünfte"...
Zitat:

Der Spendenaufruf würde auch als solcher, für Veranstaltungen und deren Bewerbung, deklariert werden.
Ist das sammeln solcher Spenden rechtlich koscher? Auch als Freiberufler? Wie versteuert man das?

Als Einkünfte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
stiffsidelic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte eigentlich nicht das geschäftliche Konzept diskutieren, sondern die rechtliche Grundlage von Sponsoren sammeln. ;)

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