"Promille-Polizei" - Gewerbe, Gesundheit, Hausrecht, ...

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
1080p
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
"Promille-Polizei" - Gewerbe, Gesundheit, Hausrecht, ...

Hallo,
eine Person würde sich gerne etwas dazuverdienen indem sie Atemalkoholmessungen vor Clubs und Verantstaltungen anbietet, also mit Einverständnis des Hausrechtinhabers noch auf dem Gelände. Braucht es hierfür ein Gewerbe oder kann das freiberuflich gemacht werden, wobei das Einkommen selbst versteuert wird? Braucht die Person einen "Gesundheitspass", wie in der Gastonomie? Braucht die Person eine spezielle Versicherung? Wo endet das Hausrecht des Veranstalters, schon auf dem Bürgersteig direkt davor, ab wo braucht es ein (Reise-)Gewerbe? Was gäbe es noch zu beachten?

Danke und mfG





-- Editiert von 1080p am 13.08.2018 05:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von 1080p):
Braucht es hierfür ein Gewerbe

Ja



Zitat (von 1080p):
wobei das Einkommen selbst versteuert wird?

Einkommen muss man immer selbst versteuern.
Wenn man wartet bis der Staat das macht wirds richtig teuer.



Zitat (von 1080p):
Braucht die Person einen "Gesundheitspass", wie in der Gastonomie?

Beim zuständigen Amt erfragen.



Zitat (von 1080p):
Braucht die Person eine spezielle Versicherung?

Nein. Wäre aber wohl besser man hätte eine.



Zitat (von 1080p):
Wo endet das Hausrecht des Veranstalters,

An der Grenze seines Besitzes - oft ist das die Grenze des Grundstückes.



Zitat (von 1080p):
Was gäbe es noch zu beachten?

Ich würde einen der Gründerkurse bei der IHK empfehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von 1080p):

eine Person würde sich gerne etwas dazuverdienen indem sie Atemalkoholmessungen vor Clubs und Verantstaltungen anbietet, also mit Einverständnis des Hausrechtinhabers noch auf dem Gelände. Braucht es hierfür ein Gewerbe oder kann das freiberuflich gemacht werden, wobei das Einkommen selbst versteuert wird?

Das wäre zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit, für die ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Steuerlich ist der Unterschied zur Freiberuflichkeit unerheblich, solange der Gewerbesteuerfreibetrag (24.500€ Gewerbeertrag/Jahr) nicht überschritten wird.
Zitat:

Braucht die Person einen "Gesundheitspass", wie in der Gastonomie?

Dazu müsste man erstmal klären, was denn rechtlich betrachtet das Anbieten und Durchführen einer Atemalkoholgehaltsmessung überhaupt ist...
Zitat:

Braucht die Person eine spezielle Versicherung?

Die üblichen Versicherungen für Gewerbetreibende sind immer gut. Aber dazu erfährt man mehr im Existenzgründerseminar der IHK.
Zitat:
Wo endet das Hausrecht des Veranstalters

An den Grenzen seines "befriedeten Besitztums". Auf öffentlichen Gehwegen hat niemand "Hausrecht". Allerdings braucht es für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraumes für gewerbliche Tätigkeiten unter Umständen eine gebührenpflichtige Sondererlaubnis der örtlichen Verkehrsbehörde.

Zitat:
ab wo braucht es ein (Reise-)Gewerbe?

Ein "Reise-Gewerbe" ist ein Gewerbe, das im "Umherziehen" ausgeübt wird, also nicht an einer festen Betriebsstätte. Das wäre hier wohl der Fall.
Zitat:

Was gäbe es noch zu beachten?

All das, was bei der Gründung eines Gewerbebetriebs halt so zu beachten ist...

-- Editiert von eh1960 am 13.08.2018 12:42

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Auf öffentlichen Gehwegen hat niemand "Hausrecht".

Ausnahme: Man verfügt über ein Sondernutzungsrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Bevor man sich weiter damit befasst, sollte man das Thema Krankenversicherung berücksichtigen.
Sobald man sich selbst versichern muss, egal ob freiwillig gesetzlich, oder privat, können die Beiträge zur Krankenversicherung, die möglichen Gewinne deutlich übersteigen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Auf öffentlichen Gehwegen hat niemand "Hausrecht".

Ausnahme: Man verfügt über ein Sondernutzungsrecht.

Nein, auch dann nicht.
Die Ausnahme ist: man bekommt - für die Dauer einer Veranstaltung z.B. - das Hausrecht eingeräumt.
Nur weil ich eine Sondernutzungserlaubnis habe, in der Fußgängerzone mit meinem Eiswagen zu stehen und Eis zu verkaufen, habe ich kein "Hausrecht" in der Fußgängerzone.

Das habe ich, wenn mir die Verkehrsbehörde z.B. einen Teil der Fußgängerzone als Veranstaltungsfläche für ein Konzert zuweist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nur weil ich eine Sondernutzungserlaubnis habe, in der Fußgängerzone mit meinem Eiswagen zu stehen und Eis zu verkaufen, habe ich kein "Hausrecht" in der Fußgängerzone.

Doch, und zwar genau für den mir zugewiesen Bereich. Hier wäre das - falls nicht näher bezeichnet - die Stellfläche des Eiswagens plus Arbeitsbereich.
Ein Mieter hat durchaus Hausrecht an der gemieteten Fläche.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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