Öffentliche Veranstaltung ausrichten

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kaleel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Öffentliche Veranstaltung ausrichten

Guten Tag werte Damen und Herren,

Ich beabsichtige im kommenden Jahr ein größeres Konzert zu Veranstalten. Leider sind meine rechtlichen Kenntnisse in diesem Bereich gen Null strebend.
Somit wollte ich mich nach einem groben Überblick danach erkundigen - was auf mich als Veranstalter aus gewerberechtlicher Hinsicht zu kommen wird.

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Schon mal danach gegurgelt? Hier kann man kaum auf so eine allgemein gestellte Frage antworten, oder erwarten Sie hier 10-seitige Aufsätze dazu, was Sie alles zu beachten haben?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Aus "gewerberechtlicher Sicht" ist gut :)

Um es mal grob zu formulieren bist letztendlich du persönlich verantwortlich für jeden Teenager, der verbotenerweise Alkohol trinkt und sich irgendwo die Birne anschlägt, für alle Beschädigungen, die irgendwer am Veranstaltungsort anrichtet und für sonst so ziemlich alles + jeden (der schwarze Peter wird immer so lange weiter gereicht, bis er beim Veranstalter ist).

Würde ich mir gut überlegen!

0x Hilfreiche Antwort

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