Kunde zahlt seine Rechnung nicht, was tun.

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go498906-37
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Kunde zahlt seine Rechnung nicht, was tun.

Hallo, bin schon länger als Kleinunternehmer im Bereich PC-Reparatur tätig, alles gut, nur jetzt habe ich einen Fall wo Kunde die Rechnung über ein Monat nicht zahlt, mehrere Mahnungen sind raus auch schriftlich per Einschreiben, keine Reaktion, nur es heißt, dass die Rechnung irgendwann bezahlt und fertig. Es ist ein Online Kunde, das heißt, der reparierte Laptop ist bei mir und der Kunde bekommt die Ware erst nach Zahlung zurück.
Was kann ich noch machen? Ich habe den Kunde sogar etwas Angst gemacht, das ich den Laptop verkaufe, um die Rechnung zu begleichen, klar darf ich nicht aber irgendwie muss was passieren. Freue mich auf Tipps.
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go498906-37):
Es ist ein Online Kunde, das heißt, der reparierte Laptop ist bei mir und der Kunde bekommt die Ware erst nach Zahlung zurück.


Das wurde wirksam so vereinbart? Ansonsten müsstest du erst einmal liefern, bevor die Zahlung fällig wird.

Zitat (von go498906-37):
Ich habe den Kunde sogar etwas Angst gemacht, das ich den Laptop verkaufe, um die Rechnung zu begleichen,


Das könnte natürlich richtig nach hinten los gehen. Alle aus dieser Drohung resultierenden Kosten wirst du übernehmen müssen.

Zitat (von go498906-37):
Was kann ich noch machen?


Wie wär es denn mal mit Rechnung stellen mit Fristsetzung, anschließend Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid?
Ernsthaft: wenn man nicht in der Lage ist, eine Rechnung zu stellen und durchzusetzen, sollte man sich nicht selbstständig machen.

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#2
 Von 
go498906-37
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das wurde wirksam so vereinbart? Ansonsten müsstest du erst einmal liefern, bevor die Zahlung fällig wird.


Ja so wurde vereinbart.

Zitat (von hiphappy):
Wie wär es denn mal mit Rechnung stellen mit Fristsetzung, anschließend Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid?
Ernsthaft: wenn man nicht in der Lage ist, eine Rechnung zu stellen und durchzusetzen, sollte man sich nicht selbstständig machen


2x Frist Gesetz, 3x Mahnung geschickt per Post mit Einschreiben und Email!

Durch Vollstreckungsbescheid hab ich am Ende mehr kosten als die Rechnung selber.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go498906-37):
Durch Vollstreckungsbescheid hab ich am Ende mehr kosten als die Rechnung selber.

Die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung muss der Schuldner zahlen - wenn man gewinnt. Ansonsten bleibt man darauf sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go498906-37):
2x Frist Gesetz, 3x Mahnung geschickt per Post mit Einschreiben und Email!


Nö. Gesetz ist gar keine Frist, es muss nur Fälligkeit bestehen.

3 Einschreiben sind einfach Geldverschwendung, eines reicht.

Zitat (von go498906-37):
Durch Vollstreckungsbescheid hab ich am Ende mehr kosten als die Rechnung selber.


Deine Kosten sind 0 EUR (eigene Arbeit mal ausgenommen).
Und wenn du nicht bereit bist, die Rechnung einzutreiben, dann buch sie einfach aus und schick den Laptop zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat:
Durch Vollstreckungsbescheid hab ich am Ende mehr kosten als die Rechnung selber.


Die Auslagen für den Mahnbescheid zahlt der Schuldner. Im übrigen gehört sowas zum unternehmerischen Risiko.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Ordentliche Rechnung zusenden, Laptop zurück senden, falls der Kunde nicht zahlt Strafanzeige wegen Betrug, und die Sache vergessen, Bums.

Viel mehr außer vor Gericht teuer klagen kannst du in Deutschland nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Wenn ich Kunde wäre, würde ich zuerst einmal mein Eigentum wiederhaben wollen. Der Laptop muss also zurück.

Und ansonsten ist es wie bereits geschrieben:
Dass Kunden nicht tahlen, gehört zum Geschäftsrisiko. Wenn man aber eine begründete und rechtmässige Forderung hat, beantragt man einen Mahnbescheid und zieht das Mahnverfahren durch.

Nur mal zur Info:
Ich habe in meinen über 20 Jahren Selbstständigkeit lediglich zwei Totalausfälle gehabt, wo ich einen vollstreckbaren Titel erhalten habe. Alle anderen haben nach Mahnungen gezahlt. Einen Mahnbescheid habe ich in den wenigsten Fällen benötigt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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