Kleinunternemher Statusänderung im laufenden Jahr!

3. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
wanton
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleinunternemher Statusänderung im laufenden Jahr!

Hallo,

Person X ist Freiberufler/Subunternehmer, ist seit 2008 selbständig. Das letze Jahr ist ihr Umsatz unter 17,500€ geblieben und war deshalb als Kleinunternehmer angemeldet.

In 2009 lief mit Aufträgen etwas besser und die Person X hatte schon im Juni ca. um die 9,000€ Umsatz gemacht, daraufhin ab Juli 2009 (neues Quartal) schrieb die Person X ihre Rechnungen mit MwST und habe dann Anfag Oktober MwSt-Voranmeldung für das Quartal (Juli-September) beim Finanzamt abgegeben. Nun meldet das Finanzamt telofonisch bei der Person X und möchte dass die Person X, MwSt-Vor-Anmeldung monatlich durchführe und zwar Rüchwirkend vom Januar 2009!

Da doe Person X bis Ende Juni, alle Rechnungen ohne MwST schrieb und mit verschiedenen Auftraggeber zu tun hatte, ist die Gefahr, dass die Auftraggeber die MwST nicht Rüchwirkend zahlen werden, weil sie dafür nicht verpflichtet sind!

Mit welchen Vorschlägen sollte die Person X weitergehen?

MfG

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/kleinunternehmer-umsatzgrenze.html

Warum fängst du mitten im Jahr an MWST auszuweisen, der Freibetrag liegt bei 50000€. Kann es sein das es dir eher um die "Vorsteuer" ging.

Ansonst hast du die Wahlmöglichkeiten nicht irgendwann wann es DIR passt.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
wanton
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist halt passiert, die Frage ist ob man aus der Sache rauskommen kann! Es ist halt eine LOSE/LOSE Situation und man möchte dadurch nicht unbedingt viel verieren!

Wäre es ein Lösung, wenn man

"nach § 17 § UStG die Rechnungen berichtigen, die Steuer an die Kunden erstatten und dieses jahr noch Kleinunternehmer sein"?

d.h. an Kunden MwSt zurück überweisen und dem Finanzamt darüber mitteilen?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

MIt dem Finanzamt REDEN persönlich !!!

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter hilft hier in der Regel. Einfach mal zusammen die weitere Vorgehensweise absprechen und auch auf jeden Fall schriftlich fixieren !


Es könnte auch passieren das das Finanzamt die Mehrwertsteuer ab 01-2009 haben will, die darfst du dann unter Umständen aus eigener Tasche bezahlen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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