Kleingewerbe übertragen

24. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Falkensternfotografie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe übertragen

Hallo,

nehmen wir mal an ein Elternteil besitzt ein Kleingewerbe, nutzt es jedoch nicht mehr.
Ich würde in einer Ausbildung sein und währendessen Fotoshootings anbieten. Im Jahr kommen keine 14.000€ zusammen.
Wäre es möglich, das Kleingewerbe zu übertragen oder im Namen des Elternteils Geschäfte abzuschließen?
Oder muss man ein eigenes Kleingewerbe beantragen?

Vielen Dank,
Anastasia

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Vorab: es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Zitat (von Falkensternfotografie):
Hallo,
nehmen wir mal an ein Elternteil besitzt ein Kleingewerbe, nutzt es jedoch nicht mehr.

Ein Gewerbe besitzt man nicht. Ein Gewerbe übt man aus.
Zitat:
Ich würde in einer Ausbildung sein und währendessen Fotoshootings anbieten. Im Jahr kommen keine 14.000€ zusammen.

Das wäre ein Handwerksgewerbe. Mittlerweile keine Meisterpflicht mehr, aber Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer.
Zitat:

Wäre es möglich, das Kleingewerbe zu übertragen

Man kann ein Gewerbe nicht "übertragen". Man kann einen Gewerbebetrieb verkaufen oder verschenken. Derjenige, der den Betrieb dann weiterführt, muss ein Gewerbe dafür anmelden. Und betreibt dann mit den Betriebsmitteln usw. des früheren Gewerbetreibenden sein eigenes, neues Gewerbe.

Nur eine juristische Person wie eine GmbH kann man als solche übertragen. Die bekommt dann neue Gesellschafter, bleibt aber dieselbe GmbH.
Zitat:

oder im Namen des Elternteils Geschäfte abzuschließen?

Wenn man dazu bevollmächtigt ist... ja. Aber es bleibt dann der Gewerbetrieb der Eltern.
Zitat:
Oder muss man ein eigenes Kleingewerbe beantragen?

Ein Gewerbe muss nicht "beantragt" werden. (Ausnahme: genehmigungspflichtige Gewerbe.)
Ein Gewerbe wird angemeldet. Und ja, die Betreffende in dem Beispiel müsste selbst ein Gewerbe für ihre geplante Tätigkeit anmelden.
Ob sie und wie sie irgendwelche Betriebsmittel, Kundenkontakte usw. eines anderen Gewerbebetriebs übernimmt, muss sie mit diesem klären, und sinnvollerweise auch mit einem Steuerberater besprechen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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