Guten Tag,
ich habe vor ca. einem Jahr begonnen, eine Website zu programmieren. Mit der Zeit ist aus dieser ein soziales Netzwerk geworden, welche ich gerne so früh wie möglich online stellen möchte (die Gründe dafür möchte ich allerdings hier nicht nennen).
Mittlerweile bin ich mir sicher bei der Gewerbeform, nämlich möchte ich eine "UG (haftungsbeschränkt)" für dieses soziale Netzwerk gründen. Über diese UG sollen da sowohl die Datenschutzerklärung wie auch die AGB des Netzwerks laufen.
Da ich allerdings keine Gewinnaussichten für sehr realistisch halte, stellt sich für mich die Frage, ob ich einen Businessplan erstellen muss. Soweit ich weiß, ist ein Businessplan nur von Nöten, wenn klare Gewinnaussichten vorliegen. Dies ist allerdings nicht der Fall bei mir. Daher die Frage: Ist es nötig, einen Businessplan für meine UG zu erstellen, obwohl ich derzeitig keine Gewinnaussichten für möglich halte?
Vielen Dank im Voraus,
Moritz
Ist ein Businessplan notwendig bei der Gründung einer UG für ein soziales Netzwerk?
22. Dezember 2016
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Frage vom 22. Dezember 2016 | 17:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Businessplan notwendig bei der Gründung einer UG für ein soziales Netzwerk?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119929 Beiträge, 39802x hilfreich)
Um eine UG zu gründen ist kein Businessplan notwendig.
Eine UG darf man sogar ohne jeden Plan gründen. Ob das dann auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt ...
#2
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 22:02
Von
Status: Junior-Partner (5545 Beiträge, 2499x hilfreich)
Wobei man dem Vormundschaftsgericht durchaus was liefern sollte, um die benötigte Zustimmung zu bekommen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 26. Dezember 2016 | 10:24
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatWobei man dem Vormundschaftsgericht durchaus was liefern sollte, um die benötigte Zustimmung zu bekommen. :
Wie kommst du drauf, dass hier das Vormungschaftsgericht zuständig sein soll?
#5
Antwort vom 26. Dezember 2016 | 10:36
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:
ich habe vor ca. einem Jahr begonnen, eine Website zu programmieren. Mit der Zeit ist aus dieser ein soziales Netzwerk geworden, welche ich gerne so früh wie möglich online stellen möchte.
Ich hoffe, du hast die auch mit passenden Penetrationstests gehärtet.
Zitat:
Mittlerweile bin ich mir sicher bei der Gewerbeform, nämlich möchte ich eine "UG (haftungsbeschränkt)" für dieses soziale Netzwerk gründen. Über diese UG sollen da sowohl die Datenschutzerklärung wie auch die AGB des Netzwerks laufen.
AGB und Datenschutzerklärung selbst geschrieben oder woher hast du die?
Zitat:
Da ich allerdings keine Gewinnaussichten für sehr realistisch halte, stellt sich für mich die Frage, ob ich einen Businessplan erstellen muss. Soweit ich weiß, ist ein Businessplan nur von Nöten, wenn klare Gewinnaussichten vorliegen.
Falsch. Es bedarf nur eine Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 GewO , ferner gilt das Prinzip der Gewerbefreiheit, § 1 GewO ). Für die Eintragung einer Personen (z.B. OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) bedarf es überhaupt keinen Businessplan. Für die Eintragung einer Kapitalgesellschaft ist nur die Einzahlung des Mindeststammkapitals notwendig.
Einen Businessplan braucht man nur, wenn man Geld haben möchte, z.B. von den Banken. Ich weiß echt nicht, woher du diese Informationen hast....
Zitat:
Dies ist allerdings nicht der Fall bei mir. Daher die Frage: Ist es nötig, einen Businessplan für meine UG zu erstellen, obwohl ich derzeitig keine Gewinnaussichten für möglich halte?
Wenn du keine Gewinnaussichten siehst und somit auch keine Gewinnabsicht verfolgst, dann kann es sein, dass das Finanzamt dein Gewerbe als Lieberhaberei einstufen wird. Dadurch kannst du Kosten nicht mehr so ohne weiteres absetzen.
-- Editiert von Tommy2016 am 26.12.2016 10:39
#6
Antwort vom 26. Dezember 2016 | 10:38
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatIch frage mich hier nur, warum man für ein Internetseite, bei der keine Gewinne erwartet werden, überhaupt ein Gewerbe anmelden will ? :
Der TE sagt wörtlich: "Da ich allerdings keine Gewinnaussichten für sehr realistisch halte[...]". Eine Gewinnerzielungsabsicht kann ja dennoch vorliegen und dann macht ein Gewebe durchaus Sinn.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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