IHK Beiträge nach Insolvenz einer GmbH

9. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
P.Brans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
IHK Beiträge nach Insolvenz einer GmbH

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand zum folgendem Problem einen Tipp geben:

Ich war Geschäftsführer einer GmbH (Geselschafter war ich nicht).
Für diese GmbH musste ich 2013 Insolvenz beabtragen, welche auch im dez. 2013 ausgeführt wurde.

Nun bekomme ich immmernoch an meine Privatanschrift Rechnungen von der IHK, sowohl für die Zeit vor als auch nach der Insolvenz bzw. Löschung der GmbH. Jetzt wollte ich fragen, inwieweit ich für diese Beiträge haftbar bin.

Vielen Dank und schöne Grüße:
P. Brans

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Diese Frage solltest du direkt an die IHK richten: Die Forderungen müssen ja eine Grundlage haben, die du verlangen kannst.

Als GF (nicht Gesellschafter) warst du nur ein Angestellter der GmbH. Da wundert es mich eh, warum DU Beitragsbescheide bekommst!?



-- Editiert von HeHe am 10.04.2015 14:05

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
P.Brans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

"So eine IHK hat übrigens Telefon, damit ist die Sache schnell erledigt. IHK sind trickreich wenns ums Geld geht."
Das die IHK ein Telefon hat ist mir schon klar...
Es ging mir aber darum, im Vorfeld schon zu wissen, ob und welche Beitragsforderungen ich als GF bezahlen muss.
Wenn Sie schon sagen, dass die Trickreich sind...Dann will ich nicht ins offene Messer laufen und mich daher schon vorher erkundigen.

Für die Zeit nach der Löschung der GmbH bin ich mir sicher das ich keine Beiträge zahlen muss. Aber es geht mir hauptsächlich um die Zeit vor der Löschung. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt und die GmbH Amtswegen gelöscht.

Vielen Dank und schöne Grüße:
P. Brans

2x Hilfreiche Antwort


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