Haftung wenn Dienstleistung ausfällt

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftung wenn Dienstleistung ausfällt

Hallo,
ich habe ein Konferenzraum, den ich vermiete (gewerblich). Kunden sind auch nur gewerbliche Kunden. Da ich das alleine mache, und es auch schon ein mal vorkam, das ich zu spät kam ( wegen Stau), und die Kunden vor der Tür standen, war das für mich echt peinlich. Jetzt frage ich natürlich was passiert wenn ich mal plötzlich krank werde und nicht kommen kann um den Raum aufzumachen, und somit meine Dienstleistung nicht anbieten kann. Manche reisen 500 KM um ein Seminar zu besuchen, da fallen dann natürlich hohe Kosten für meine Kunden an.
Trotzdem muss ich ich mich für alle Fälle absischern, und frage mich wie ich das am besten machen kann/soll.
Das betrifft folgende Fälle:
Beamer fällt plötlich aus
Strom fällt aus
Ich komme nicht (Krankheit etc.)
Ein Teil davon habe ich schon in meine AGB aufgenommen, aber ich weiß nicht ob das so reicht.

Den Teil meiner AGB habe ich so formuliert:
Bei von Mustermann-Vermietung zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieses nur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.


Sollte ich die Details davon genau rein schreiben? Und würde das dann ausreichen?



Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Jetzt frage ich natürlich was passiert wenn ich mal plötzlich krank werde und nicht kommen kann um den Raum aufzumachen, und somit meine Dienstleistung nicht anbieten kann.

Dann schuldet man die Kosten die wegen der vergeblichen Anreise entstanden sind.
Das wären dann nicht nur die Reisekosten einer erneuten Anreise, sondern auch entgangene Gewinne und einiges andere.



Zitat (von baumkartw):
Beamer fällt plötlich aus

Man nehme den Ersatzbeamer.



Zitat (von baumkartw):
Strom fällt aus

Man werfe den Stromgenerator an.



Zitat (von baumkartw):
Ich komme nicht (Krankheit etc.)

Dann möge der Vertreter einen vertreten.



Zitat (von baumkartw):
Ein Teil davon habe ich schon in meine AGB aufgenommen, aber ich weiß nicht ob das so reicht.

Ich fürchte als AGB würde das gegen §§ 308 , 309 BGB verstoßen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Das heißt ich muss auf jeden Fall eine Alternative haben. Bei Krankheit würde ich die bezahlten Kosten natürlich zurück zahlen. Einen Alternativ Termin würde ich auch anbieten, aber den entstandenen Gewinn, der z.b. durch Semianrteilnehmer bezahlt worden sind, zurück zahlen wäre eine erhebliche finanzielle Belastung.
Gibt es da sicher keine Lösung das zu vermeiden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von baumkartw):
Gibt es da sicher keine Lösung das zu vermeiden?

Nö, denn selbst bei anwaltlich erstellten AGB kann ein Gericht immer anderer Ansicht sein.

Allerdings reduzieren anwaltlich erstellte AGB das Risiko ganz erheblich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7231 Beiträge, 1520x hilfreich)

Hallo baumkartw,
Vielleicht gibt es eine Lösung, dass Dir dein Vermietgeschäft einfacher wird. Zunächst einmal: Du hast natürlich so pünktlich loszufahren, dass Dir ein Stau nichts ausmacht. Baue immer einen Puffer ein! Es geht ja um dein Gewerbe um Deinen Verdienst.

Alternative zum Zuspätkommen / Aufschliessen:
Ein Zahlenschloss was man programmieren kann. Der Kunde erhält schriftlich einen Code. Nach der Vermietung änderst du den Code für den nächsten Mieter
Den Schlüssel bei einer seriösen Stelle abgeben, Kostet vielleicht etwas, aber ist dann eine sichere Sache. Zum Beispiel bei einer Nachbarfirma oder in einem Laden in der Nähe oder...oder...

Wenn man krank ist:
Hausmeisterservice beauftragen

Wenn der Beamer streikt:
Ersatzbeamer anschaffen, der zb. in einem Medienwagen verbaut ist und den man dann einfach aus einer Ecke rollt und dann einsetzen kann.

Stromausfall:
Hausmeisterservice beauftragen - Notdienstnummer für den Mieter hinterlegen. Evtl eine Anleitung hinterlegen, wo der Sicherungskasten ist. Abgerechnet wird je nach Einsatz. Muss man mal mit so einer Firma besprechen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
baumkartw
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Alternative zum Zuspätkommen / Aufschliessen:
Ein Zahlenschloss was man programmieren kann. Der Kunde erhält schriftlich einen Code. Nach der Vermietung änderst du den Code für den nächsten Mieter


Danke für die Tipps. Daran hatte ich auch schon gedacht, mit dem Zahlenschloß. Die anderen Alternativen werde ich mir auf jeden Fall mal überlegen, ob ich die so ähnlich umsetze.

Vielen Dank für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.008 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen