Gewerbeuntersagung

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
superfranky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeuntersagung

Guten tag,

ich füre ein Gewerbe im Schrotthandel aus.
Eine kleine Email ans gewerbe amt von der polizei mit der Mitteilung ich bin Vorbesrtaft ob mein Schrotthandel ales ordnungsgemäss läuft.
Jetzt wird mir das gewerbe verboten weil ich vorbestraft bin wegen betrug. Vielen Dank auch . Der eintrag dauerd noch 5 jahre bis der gelöscht ist. was soll ich machen steuern bezahle ich alle angestelltes verhältniss finde ich nix. und das ist das einzige was geht brauch kein amt nix . wenn ich das nix mehr machen darf was dann .
wer kan mir Rat geben .

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Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Kaum anzunehmen das eine Vorstrafe wegen Betrug ausreicht. Eigentlich muss eine Gefährdung durch dich ausgehen, oder du hast bereits radioaktive Abfälle illegal entsorgt.
Aber egal

Du kannst einen Strohmann einsetzen, der die Firma führt. Oder über eine englische Ltd. das ganze verschleiern.
Oder eine "Verlagerung" in einen anderen Ort und ein anderes Gewerbeamt, evtl sind die toleranter

An sonst ist auch nach 5 Jahren nicht anzunehmen das du einen Gewerbe******* erhältst.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Kann er nicht ne UG gründen und sich selbst einstellen?


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JohnDo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Du kannst einen Strohmann einsetzen, der die Firma führt. Oder über eine englische Ltd. das ganze verschleiern.
Oder eine "Verlagerung" in einen anderen Ort und ein anderes Gewerbeamt, evtl sind die toleranter


Bitte nur bei entsprechenden Englisch Kenntnissen tun!

Für UG sollte an für sich das gleiche wie für jede andere Rechtsform auch gelten...

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