Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
ursula1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der Anmeldung meines Gewerbes beim Finanzamt. Und zwar ist es so, dass ich seit März 2017 als Reinigungskraft in einem Gästehaus arbeite und meiner Chefin am Monatsende Rechnungen schreibe (mit Kleinunternehmervermerk). Ich verdiene dort ca. 300 Euro im Monat. Leider war mir damals nicht bewusst, dass ich dafür ein Gewerbe hätte anmelden müssen. Das habe ich nun vor zwei Wochen nachgeholt und als Anmeldedatum den 1.1.2018 angegeben, da ich Angst hatte, dass ich, bei Angabe des richtigen Datums, also 1.3.2017, eine extrem hohe Bußgeldstrafe hätte zahlen müssen.
Letzte Woche kam der Brief vom Finanzamt mit einem Fragebogen, den ich bezüglich meiner Gewerbeanmeldung ausfüllen und zurückschicken soll.

Das Problem ist nun: Da ich seit Juli 2017 auch als selbständige Künstlerin beim Finanzamt gemeldet bin (und über die Künstlersozialkasse renten- und krankenversichert), habe ich auch eine Steuererklärung für 2017 machen müssen und diese auch schon vor etwa 3 Wochen eingereicht. Auf dieser Erklärung habe ich die Einkommen aus dem Gästehaus als "Serviceleistungen im Gästehaus" deklariert. - nun weiß ich nicht welches Datum ich in dem Fragebogen für das Finanzamt eintragen soll. Soll ich das gleiche Datum dort angeben wie beim Gewerbeamt (1.1.18), oder macht es Sinn dann den 1.3.17 anzugeben? Ich habe eben Angst, dass das Finanzamt den Fragebogen mit meiner Steuererklärung abgleicht und dann feststellt, dass ich ca. ein Jahr ohne Gewerbeschein gearbeitet habe.

Was wären die Folgen? Und wisst ihr, ob das Finanzamt überhaupt diesen Vergleich macht?

Ich bin dankabr für jeden guten Rat!

-- Editiert von ursula1988 am 13.03.2018 13:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
dass ich seit März 2017 als Reinigungskraft in einem Gästehaus arbeite und meiner Chefin am Monatsende Rechnungen schreibe (mit Kleinunternehmervermerk). Ich verdiene dort ca. 300 Euro im Monat.


Zunächst einmal ist das eine scheinselbstständige Tätigkeit. Man arbeitet für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum und verrichtet arbeiten, die auch ein Angestellter machen kann.

Zitat:
Da ich seit Juli 2017 auch als selbständige Künstlerin beim Finanzamt gemeldet bin (und über die Künstlersozialkasse renten- und krankenversichert), habe ich auch eine Steuererklärung für 2017 machen müssen und diese auch schon vor etwa 3 Wochen eingereicht. Auf dieser Erklärung habe ich die Einkommen aus dem Gästehaus als "Serviceleistungen im Gästehaus" deklariert.


Ich empfehle dringend einen Gang zum Steuerberater oder zur IHK. Ich glaube, du hast einigen Nachholbedarf was Deine gewerbliche Tätigkeit angeht

Signatur:

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