Hallo zusammen,
ich hatte neben meinem Abitur ein "Promotion Gewerbe" angemeldet, hatte aber seit ich mit meiner Ausbildung begonnen habe, keine Zeit mehr dafür, das Gewerbe allerdings für alle Fälle nicht abgemeldet und jedes Jahr ganz brav meine Einkommensteuererklärung abgegeben (0€), daran hat mich das Finanzamt auch jedes Jahr erinnert.
Vor 9 Jahren bin ich dann in eine andere Stadt umgezogen, womit das zuständige Finanzamt sich geändert hat.
Meine letzte Einkommensteuererklärung ist also inzwischen 9 Jahre her und ich wurde auch nie angeschrieben, erinnert etc.
Ich war in meinem Gewerbe aber in all den Jahren auch nicht mehr tätig.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich das Gewerbe entsprechend neu hätte anmelden müssen und bin in meinem Jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass das dann wohl automatisch in der alten Stadt "gelöscht" wurde.
Nun bin ich aber verunsichert, weil ich gelesen habe, dass ein Gewerbe aktiv abgemeldet werden müsste.
Was habe ich zu erwarten?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Gewerbeabmeldung bei Umzug in eine andere Stadt versäumt // Gewerbe ruht aber seit vielen Jahren
22. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2018 | 15:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeabmeldung bei Umzug in eine andere Stadt versäumt // Gewerbe ruht aber seit vielen Jahren
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. März 2018 | 09:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatGewerbe ruht aber seit vielen Jahren :
Und man hat es bei den Ämtern entsprechend als "ruhend" gemeldet?
Zitatbin in meinem Jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass das dann wohl automatisch in der alten Stadt "gelöscht" wurde. :
Nö.
Und wenn, so eine zwangabmeldung ist in der Regel mit Unannehmlichkeiten wie einem Bußgeld verbunden. Das hätte man wohl mit bekommen.
ZitatWas habe ich zu erwarten? :
Ein Bußgeld von bis zu 1000 EUR
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten