Hallo community, folgender Fall: Gewerbe im Ort A wird Ende 2018 abgemeldet und Anfang 2019 im Ort B angemeldet von der gleichen Person. Es fließen Anfang 2019 Einnahmen für von den Kunden 2018 gekaufte Produkte bzw. es müssen noch Ausgaben von 2018 getätigt werden wie z.B. Ust Dezember bzw. EST/UST die aufgrund der Bilanz 2018 entstehen. Werden diese Einnahmen/Ausgaben in irgendeiner Form in den BWA/SuSa/Bilanz 2019 des neuen Gewerbe auftauchen ?
Eine Ummeldung des Gewerbe wird nicht erolfden sondern wie schon erwähnt: Abmeldung und Neuanmeldung in einem anderen Ort.
Danke im voraus
-- Editiert von sonnig am 05.10.2018 12:41
Gewerbeabmelden und Anmelden / Finanzamt
5. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2018 | 12:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeabmelden und Anmelden / Finanzamt
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 13:58
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Ist der Gewerbetreibende als natürliche Person steuerpflichtig?
#2
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 16:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ja
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 17:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgaben auch in die Schlussbilanz 2018 rein selbst wenn 2019 getätigt werden ? Danke
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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