Gewerbe und Steuerpflicht für Patreon als Minderjähriger

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cryttexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe und Steuerpflicht für Patreon als Minderjähriger

Guten Tag,

Wie man im Betreff schon lesen kann, bin ich ein relativ spezieller Fall, was Steuern angeht. :) Unzwar leite ich ein kleines Spieleentwicklungsstudio bestehend aus 3 Jugendlichen. Im Moment habe ich kein Gewerbe, da wir zu Zeit auch keins brauchen, da wir keine Einnahmen generieren und auch keine Rechnung haben und das alles auf Hobbyebene läuft. Nun kommen mit der Entwicklung des Spiels aber erste Kosten auf uns zu, wie zum Beispiel eine Webseite und eine Domain. Da wir alle noch Schüler sind, bin ich auf die Idee gekommen, dass wir eine Patreonseite einrichten könnten, weil diese meiner Meinung nach besser als Kickstarter ist.

Auf jeden Fall habe ich mich dann ein wenig schlau gelesen und bin mir jetzt trotzdem noch nicht ganz schlüssig. Wir würden sicher trotz der Patreonseite noch minus machen und sind deshalb ja auch nicht gewinnorientiert richtig? Geschweigedessen kommen wir in der Woche höchstens zusammen auf eine Arbeitszeit von 12 Stunden. Geschätze Ausgaben liegen bei circa 25-50€ im Monat und Einnahmen würden sicher nicht über 15-40€ im Monat gehen.

Jetzt meine Fragen:
- Wie muss ich Patreoneinahmen als Minderjähriger versteuern, da ich ja keine Einkommenssteuer zahle?
- Wie sieht es dann mit Rentenversicherung und Krankenversicherung aus? (Meiner Meinung nach für eine solch kleine Summe eine Frechheit falls es Pflicht wäre)
- Braucht man ein Gewerbe?
- Wie sieht es, falls ich es zumindest versteuern muss, mit einer Steuernummer als Minderjähriger aus
- Kann man das alles in diesem Fall als privates Hobby abstempeln?

Ich hoffe ich konnte mein Fragen anschaulich darlegen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und ich freue mich über jede Antwort. :)

Viele Grüße
Cryttexx

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von Cryttexx):
Unzwar leite ich ein kleines Spieleentwicklungsstudio bestehend aus 3 Jugendlichen. Im Moment habe ich kein Gewerbe

Dann sollte man das eventuell ändern, bevor da Gewerbe- und Fianzamt aktiv werden. Denn das würde unter Umständen dann nicht ganz billig ...



Zitat (von Cryttexx):
Wir würden sicher trotz der Patreonseite noch minus machen und sind deshalb ja auch nicht gewinnorientiert richtig?

Zum einen ist das schlicht falsch, zum anderen was soll am "nicht gewinnorientiert" denn so wichtig sein?



Zitat (von Cryttexx):
Braucht man ein Gewerbe?

Der Beschreibung nach ja.



Fraglich ist auch, ob man als Minderjähriger solche "Patreon"-Verträge rechtswirksam abschließen kann.



Zitat (von Cryttexx):
Kann man das alles in diesem Fall als privates Hobby abstempeln?

Durch die Fianzierungsseite ist das eher nicht der Fall.
Hätte man irgendwo einen Nebenjob und würde das teilweise daraus finanzieren wäre das was anderes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cryttexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Cryttexx):
Unzwar leite ich ein kleines Spieleentwicklungsstudio bestehend aus 3 Jugendlichen. Im Moment habe ich kein Gewerbe

Dann sollte man das eventuell ändern, bevor da Gewerbe- und Fianzamt aktiv werden. Denn das würde unter Umständen dann nicht ganz billig ...

Wieso sollten wir schon ein Gewerbe brauchen wenn wir weder schon Einnahmen machen noch beabsichtigen sie zu machen?



Zitat (von Cryttexx):
Wir würden sicher trotz der Patreonseite noch minus machen und sind deshalb ja auch nicht gewinnorientiert richtig?

Zum einen ist das schlicht falsch, zum anderen was soll am "nicht gewinnorientiert" denn so wichtig sein?
Ja das verstehe ich. Am schlausten wäre es doch in diesem Fall mit einem gesetzlichen Vertreter ein Einzelunternehmen zu gründen. Oder?


Zitat (von Cryttexx):
Braucht man ein Gewerbe?

Der Beschreibung nach ja. (siehe oben)

Zitat:


Fraglich ist auch, ob man als Minderjähriger solche "Patreon"-Verträge rechtswirksam abschließen kann.
Ist es mit einem gesetzlichen Vertreter möglich? Am besten kontaktiere ich einfach einmal den Support.

Zitat:


Zitat (von Cryttexx):
Kann man das alles in diesem Fall als privates Hobby abstempeln?

Durch die Fianzierungsseite ist das eher nicht der Fall.
Hätte man irgendwo einen Nebenjob und würde das teilweise daraus finanzieren wäre das was anderes.

Also ist es nicht als Liebhaberei zu sehen? Sollte ich vielleicht das Finanzamt selbst einmal um eine Auskunft bitten? Und fallen bei diesen Minibeträgen überhaupt Steuern an?

Vielen vielen Dank
Cryttexx

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von Cryttexx):
Und fallen bei diesen Minibeträgen überhaupt Steuern an?

Kommt darauf an.
Bei Umsatz-/Mehrwertsteuer gibt es beispielsweise keine Freibeträge.
Bei Einkommenssteuer hingegen schon.



Zitat (von Cryttexx):
Ist es mit einem gesetzlichen Vertreter möglich?

Der gesetzliche Vertreter kann durchaus für den Minderjährigen handeln.



Zitat (von Cryttexx):
Wieso sollten wir schon ein Gewerbe brauchen wenn wir weder schon Einnahmen machen noch beabsichtigen sie zu machen?

Wenn man "ein Spielestudio leitet" braucht man zweifelsfrei eines, denn man hat ja ein Unternehmen.

Wenn mit den Kumpels in der Freizeit versucht ein Spiel zu entwickeln, dann ist das eher ein Hobby.

Dann ist auch die Frage, ist die "Patreon"-Seite eine Spendenseite oder eine Seite für unternehmerische Finanzierung?


Also durchaus eine Frage der Außendarstellung und der Interpretation.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Cryttexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal...
Ich würde es zwar eher als Hobby sehen, aber wir versuchen nach außen möglichst professionell zu sein. Ich glaube da ist man mit einem Einzelunternehmen auf der sicheren Seite oder? Am besten rede ich einmal mit dem Finanzamt. Und ja ich würde es ganz klar als Spende und nicht Finanzierung sehen.
Ich meine ein Unternehmen zu gründen ist nicht teuer. Es geht also nur noch um die Einkommenssteuer und ggf. Steuererklärung des Unternehmens.
Vielen Dank
Cryttexx

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Cryttexx):
wir versuchen nach außen möglichst professionell zu sein


Also Gewerbe

Zitat (von Cryttexx):
Am besten rede ich einmal mit dem Finanzamt.


Ich glaube nur das die nicht mit dir reden werden. Stichwort beschränkt geschäftsfähig.

Zitat (von Cryttexx):
Und ja ich würde es ganz klar als Spende und nicht Finanzierung sehen.


Spenden können nur gemeinnützige Vereine entgegen nehmen. Es wäre maximal eine Schenkung.

Zitat (von Cryttexx):
Ich meine ein Unternehmen zu gründen ist nicht teuer.


Kommt darauf an.

Zitat (von Cryttexx):
Es geht also nur noch um die Einkommenssteuer und ggf. Steuererklärung des Unternehmens.


Als erstes geht es um die Zustimmung des Gerichtes, dass du ein Gewerbe betreiben darfst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cryttexx):
Unzwar leite ich ein kleines Spieleentwicklungsstudio bestehend aus 3 Jugendlichen.

Und der Leiter ist volljährig?
Zitat:

Im Moment habe ich kein Gewerbe, da wir zu Zeit auch keins brauchen, da wir keine Einnahmen generieren und auch keine Rechnung haben und das alles auf Hobbyebene läuft.

Das ist dann noch keine gewerbliche Tätigkeit.
Zitat:

Nun kommen mit der Entwicklung des Spiels aber erste Kosten auf uns zu, wie zum Beispiel eine Webseite und eine Domain. Da wir alle noch Schüler sind, bin ich auf die Idee gekommen, dass wir eine Patreonseite einrichten könnten, weil diese meiner Meinung nach besser als Kickstarter ist.

Das ist dann eine gewerbliche Tätigkeit.
Zitat:

Auf jeden Fall habe ich mich dann ein wenig schlau gelesen und bin mir jetzt trotzdem noch nicht ganz schlüssig. Wir würden sicher trotz der Patreonseite noch minus machen und sind deshalb ja auch nicht gewinnorientiert richtig?

Eine Voraussetzung für gewerbliche Tätigkeit ist Gewinnerzielungsabsicht.

Zitat:
- Wie muss ich Patreoneinahmen als Minderjähriger versteuern, da ich ja keine Einkommenssteuer zahle?

Als Einkommen... Einkommenserklärung machen, die dann ggf. einen Verlust ausweist.
Zitat:
- Wie sieht es dann mit Rentenversicherung und Krankenversicherung aus?

Bei den Beträgen nicht relevant.
Zitat:
- Braucht man ein Gewerbe?

Wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht: ja.
Zitat:
- Wie sieht es, falls ich es zumindest versteuern muss, mit einer Steuernummer als Minderjähriger aus

Steuerlich ist das kein Problem, auch ein Säugling kann eine Steuernummer bekommen. Problem wäre ggf. die Gewerbeanmeldung, denn die geht für Minderjährige nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und des Familiengerichts.
Zitat:
- Kann man das alles in diesem Fall als privates Hobby abstempeln?

Kann man, wenn man auf die Patreon-Einnahmen verzichtet.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cryttexx):

Wieso sollten wir schon ein Gewerbe brauchen wenn wir weder schon Einnahmen machen noch beabsichtigen sie zu machen?

1. Bitte "Einkünfte" (= Einnahmen) und "Gewinn" unterscheiden.
Jeder Cent, der von Patreon ausgezahlt wird, ist "Einkünfte". Einkünfte haben nicht mit einem Überschuss = Gewinn zu tun.
2. Einnahmen werden der Beschreibung nach beabsichtigt, es soll ja Geld über Patreon fließen.
3. Was ggf. nicht beabsichtigt ist, ist "Gewinnerzielung". Da reicht es aber nicht, das einfach zu behaupten. Hier wird man m.E. ggf. unterstellen, daß die Kosten durch Einnahmen gedeckt werden sollen, und dann sind wir bei "Gewinnerzielung", auch wenn das komisch klingen mag.
Zitat (von Cryttexx):
Wir würden sicher trotz der Patreonseite noch minus machen und sind deshalb ja auch nicht gewinnorientiert richtig?

Nein. Denn die Absicht ist ja nicht, minus zu machen. Die Absicht ist ja zweifellos wohl, mindestens die Kosten zu decken.
Zitat:
was soll am "nicht gewinnorientiert" denn so wichtig sein?

Es entscheidet über Gewerbe oder nicht Gewerbe.
Zitat:
Am schlausten wäre es doch in diesem Fall mit einem gesetzlichen Vertreter ein Einzelunternehmen zu gründen. Oder?

Es ist de facto die einzige praktisch funktionierende Möglichkeit.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Cryttexx):
Und fallen bei diesen Minibeträgen überhaupt Steuern an?

Kommt darauf an.
Bei Umsatz-/Mehrwertsteuer gibt es beispielsweise keine Freibeträge.
Bei Einkommenssteuer hingegen schon.

Umsätze unter 17.500 €/Jahr sind umsatzsteuerfrei...
(Es sei denn, man optiert zur USt-Veranlagung, aber das muss man ja nicht.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cryttexx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten :)

Dann fasse ich nochmal neu mein Vorgehen zusammen:
- Erlaubnis bei den Eltern holen
- Vormundschaftsgericht kontaktieren und um eine Vorstellung etc. bitten
- Einzelunternehmen gründen, da ich es in zwei Jahren sowieso brauche für den Verkauf des Spiels
- Finanzamt kontaktieren inwiefern Steuern nötig sind bei diesen Kleinstbeträgen

Hab ich dieses Mal etwas vergessen? Ich glaube so stimmt es. Die Frage ist nur, ob sich das für ein paar Patreoneinnahmen lohnt...

Cryttexx

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cryttexx):

Dann fasse ich nochmal neu mein Vorgehen zusammen:
- Erlaubnis bei den Eltern holen

Bei den Sorgeberechtigten. Das sind die Eltern, oder ein Elternteil, wenn das die alleinige "Personensorge" hat, oder wer auch immer sonst sorgeberechtigt ist.
Zitat:
- Vormundschaftsgericht kontaktieren und um eine Vorstellung etc. bitten

Familiengericht. "Vormundschaftsgericht" gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Zitat:
- Einzelunternehmen gründen, da ich es in zwei Jahren sowieso brauche für den Verkauf des Spiels

Nicht "Einzelunternehmen". Das wäre ein ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen.
Gewerbe anmelden. Dabei vorher die nötigen Einwilligungen einholen, s.o., und dabei bedenken, daß auch nach der Gewerbeanmeldung dann für den minderjährigen Gewerbetreibenden für alle Handlungen, für die für ihn handelnden Sorgeberechtigten die Erlaubnis des Familiengerichts bräuchten (z.B. Kreditaufnahme), ebenfalls die Zustimmung des Familiengerichts nötig ist. Man ist insofern als minderjähriger Gewerbetreibender nie vollständig geschäftsfähig.
Zitat:
- Finanzamt kontaktieren inwiefern Steuern nötig sind bei diesen Kleinstbeträgen

Das Finanzamt meldet sich von ganz allein nach der Gewerbeanmeldung, genauso wie die Industrie- und Handelskammer, in der man Zwangsmitglied wird.
Ein Besuch beim Steuerberater - vor der Gewerbeanmeldung - ist unbedingt anzuraten. Das Finanzamt macht weder Steuerberatung noch ist es wirklich neutral in seinen Auskünften.
Zitat:
Die Frage ist nur, ob sich das für ein paar Patreoneinnahmen lohnt...

Bis das alles durch ist, ist der minderjährige Patreonaspirant achtzehn... Ob es sich dann lohnt, ist die nächste Frage.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Es wäre eventuell sinnvoll mal einen dieser Unternehmergründungskurse von der IHK zu besuchen.
Damit man mal einen Überblick bekommt, was so auf einen zukommt als Unternehmer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Steuern musst du nur zahlen wenn du Gewinne macht.
Alles andere bereits vorher, sobald du eine "Gewinnerziehlungsabsicht" hast. Und wenn "du das Team" leitest sind das "Angestellte" da fallen Sozialabgaben an

Die IHK und Volkhochschule ist immer ein guter Tip die Grundlagen zu erlernen


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