Gewerbe anmelden - ja oder nein?

21. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Shaolin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewerbe anmelden - ja oder nein?

Hallo ihr lieben,

ich hab mal eine Frage, was in meinem Fall angemeldet werden muss, oder ob überhaupt.
Da ich mich in diesem Bereich noch nicht auskenne (da ich erst damit anfange), möchte ich das ganze vorher abklären.

Es geht darum, dass ich seit einigen Jahren gelegentlich als Sicherheitskraft tätig bin. Anfangs waren es Beatabend in unserem Verein (2-3 pro Jahr). Da ich das ganze ausbauen möchte, ist nun in Planung, auf Veranstalrungen, Konzerten, Festivals mich als Sicherheitskraft anzubieten. Wie schaut das ganze aber dabei aus? Was muss ich anmelden? Das Problem dabei ist die Häufigkeit, nämlich vlt. alle 3 - 4 Wochen eine Veranstaltung. Verdiensttechnisch ist es so, dass zwar vorher ein Betrag festgelegt wird (der sich nach der Anzahl der Besucher richtet), aber man gleichzeitig flexibel plant ... also dass notfalls auch weniger rausspringt, wie die Einnahmen dementsprechend vom Veranstalter ausfallen.

Wie wird das in diesem Fall gehandhabt? Das ganze ist weder Geringfügig, noch selbstständig - da es sich um die Sicherheit im hausrechtsbereich handelt, und der Veranstalter für düe Dauer des Konzertes unser "Chef" ist ... das "Arbeitsverhältnis" löst sich ja aber widerrum nach max. 3 Tagen wieder auf ...

Danke schonmal für eure Antwort :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

hört sich merkwürdig an. Zum einen musst Du als Sicherheitskraft Auflagen erfüllen und kannst das nicht so ohne weiteres "nebenher" machen.

Zum anderen übernimmst Du unternehmerisches Risiko, wenn der Veranstalter nicht auf seinen Schnitt kommt? Nobel :)

Für mich hört sich das zu sehr nach viel Risiko und zu wenig Verdienst an.

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#2
 Von 
Shaolin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich glaube das ist ein wenig falsch verstanden worden :P

Die Auflagen werden mit dem Veranstalter abgesprochen, soweit ises ja klar. "So ein weiteres nebenher" ist in der Sicherheitsbranche Standart, wenige tun es Hauptberuflich, da es finanziell unrelevant ist.

Ein Risiko bezüglich dem Schnitt für den Veranstalter übernehme ich nicht. Wenn er nicht auf seinen Schnitt kommt ist dass nicht Sache der Sicherheitskräfte, sondern des Veranstalters.
Finanzielle flexibilät ist Teil des Konzeptes, welches dem Veranstalter vorher erklärt wird.

Finde mal jemanden, der wenig Risiko für viel Geld hat :) Leider ist es üblich dass man im Sicherheitsbereich zwischen 7€ und 9€ liegt, die Verantwortung dafür aber natürlich nicht im Vergleich zum Verdienst steht.

Wobei das natürlich nicht meine Frage war :D

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Als erstes benötigst du wegen der Tätigkeit im Bewachungsgewerbe eine entsprechende Zulassung von der IHK.

Dort gibt es auch entsprechende Grundkurse für Leute die sich Selbständig machen und die erhalten dort die notwendigen weiteren Grundlagen vermittelt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
...also dass notfalls auch weniger rausspringt, wie die Einnahmen dementsprechend vom Veranstalter ausfallen.


na, da übernimmst Du doch unternehmerisches Risiko?! Oder wie würdest Du das nennen, wenn der Veranstalter Dir weniger bezahlt, wenn ER nicht so viele Besucher an den Start bekommen hat, wie er kalkuliert hatte?



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#5
 Von 
Shaolin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

@little-beagle:

Indem soetwas vorher mit einem Veranstlater besprochen wird, damit die Kosten meinerseits definitiv gedeckt werden, die für mich entstehen.
In der Regel wird ein fester Satz an Kosten für die Sicherheitskräfte vereinbart. Hat der Veranstalter am Ende weniger als er geplant hatte, ist das leider sein Risiko dass ER eingeht. Die Bands wollen ihr Geld, Catering, Licht- und Soundtechniker, Bühnenaufbau, Miete, ... etc. pp. Und dazu gehören auch die gebuchten Sicherheitskräfte. Es kommt nicht selten vor dass bei sowas der Veranstalter an sein Privatvermögen ran muss und quasi drauflegt, aber dass ich nicht Gegenstand MEINER Kalkulation, sondern die Kostenkalkulation des Veranstalters. Soweit mal das Thema :D


@ Harry van Sell:

Danke für die Antwort.
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO & die Waffensachkunde nach §7 WaffG stehen schon vor der Türe.
Zwar wird das Thema Gewerberecht in der Prüfung angeschnitten, aber leider nicht tiefer darauf eingegangen, aber dein Tip nochma bei der IHK nachzufragen ist gut.
Werde ich mal tun, danke dir :)


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#6
 Von 
heinzchristian
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
na, da übernimmst Du doch unternehmerisches Risiko?! Oder wie würdest Du das nennen, wenn der Veranstalter Dir weniger bezahlt, wenn ER nicht so viele Besucher an den Start bekommen hat, wie er kalkuliert hatte?


Ich könnte mich irren, aber ist nicht die Vorraussetzung für unternehmerisches Risiko, dass die Möglichkeit besteht Verlust zu machen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
SGB IV
§ 7
Beschäftigung

(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Da du für die Zeit deiner Tätigkeit die Anhaltspunkte für eine Beschäftigung erfüllst, ist dies eine Scheinselbständigkeit, ob mit oder ohne Gewerbeanmeldung.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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