Hallo,
ich verkaufe seit einiger Zeit eine selbst programmierte Software über eine Webseite. Das "Einkommen" im Monat liegt dabei bei ca. 50-100 EUR (also "Peanuts" ).
Angemeldet hatte ich bis dato nichts weiter. Muss ich dies evtl. nachholen? Falls ja, muss ich mich da an das Finanzamt oder das Gewerbeamt wenden? Bekomme ich da eine Steuernummer? Und muss ich mit Strafen rechnen, weil ich die Anmeldung erst jetzt (nach einigen Jahren) "nachhole"?
Danke im Voraus!!
Bye!
Gewerbe anmelden als Kleinunternehmer?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Natürlich müssen Sie das anmelden, sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt. Ein Bußgeld wegen der versäumten Gewerbeanmeldung dürfte Ihnen sicher sein. Mit dem Finanzamt ist es schwieriger - sollten das Ihre einzigen steuerpflichtigen Einnahmen sein, passiert mangels Steuerpflicht nichts. Sollten Sie das neben einem normalen Job machen, droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Dieses können Sie aber durch eine Selbstanzeige lässig umgehen, wobei Sie dann aber umgehend die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen haben.
Eine Steuernummer müßten Sie längst haben - uns allen wurden doch diese lebenslangen Steuernummern zugeschickt.
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Mach man dein "Buchhaltung" der letzten Jahre und berechnet deine Einnahmen. Das meldest du dem Finanzamt mit einer Selbstanzeige nach.
Die Gewerbeanmeldung wirst du auch nachholen müssen.
Die Kleinunternehmerregelung wird nun wohl nicht mehr gehen und du wirst 19 Mehrwertsteuer abführen müssen.
Mach das am besten schnell, wenn das Finanzamt selber drauf kommt gibt es noch eine dicke Strafe oben drauf.
Sozialleistungen bekommst du ja wohl keine !
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Danke für eure Antworten. Am besten ich poste die benötigten Zusatzinformationen, damit ich das sinnvollste Verhalten absehen kann:
1. Momentan bin ich Student und beziehe keine Sozialleistungen
2. Einen festen Job habe ich erst in einem Jahr.
Zu euren Postings:
>> Ein Bußgeld wegen der versäumten Gewerbeanmeldung dürfte Ihnen sicher sein.
Ist das sicher? Falls ja: Mit wieviel muss ich da rechnen? Ich betreibe das "Gewerbe" seit ca. 8 Jahren.
>> ... sollten das Ihre einzigen steuerpflichtigen Einnahmen sein, passiert mangels Steuerpflicht nichts.
Was meinen Sie genau damit? Ist damit auch eine etwaige Rückzahlung von Mehrwertsteuern über 8 Jahre gemeint??
>> Die Kleinunternehmerregelung wird nun wohl nicht mehr gehen und du wirst 19 Mehrwertsteuer abführen müssen.
Warum gilt diese Regelung nun "nicht mehr"? Laut §19 muss ich doch sowieso keine Umsatzsteuer/MwSt bezahlen!?
>> Mach das am besten schnell, wenn das Finanzamt selber drauf kommt gibt es noch eine dicke Strafe oben drauf.
Wie hoch sind solche Strafen?
-- Editiert go327790-8 am 06.02.2012 18:15
1. aber eine verbilligte Krankenversicherung ?!?!
quote:
ca. 8 Jahren.
Das kann dann doch etwas teurer werden
quote:
Rückzahlung von Mehrwertsteuern über 8 Jahre gemeint
Klar, was sonst.
quote:
Laut §19
Du kannst das "wählen", aber ob das auch rückwirkend gilt
quote:
hoch sind solche Strafen?
kommt drauf an, bei der langen Zeit kann man das kaum als kleinen Fehler abtun.
Buchführung hast du vermutlich keine ? Daher keiner Ausgaben, nur Einnahmen.
Das Finanzamt bist du mit einer Selbstanzeige erst mal los, dann gibt es kein Strafverfahren. Wenn die dich erwischen ist nichts mit straf frei.
Und die Gefahr erwischt zu werden wächst...
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Na, ganz so ist das auch wieder nicht - § 19 UStG
legt fest, daß der Kleinunternehmer automatisch von der Mwst. befreit ist, es sei denn, er wählt diese Variante quasi ab.
Was den Rest anbelangt, so war ja die Frage, wovon Sie gelebt haben - Sozialleistungen interessieren das Finanzamt weniger, aber wenn Sie neben einem Job diese Nebeneinkünfte hatten, kann da ganz hübsch was zusammenkommen...
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Wie ich schon gesagt habe, bin ich Student und habe neben diesen Einkünften *keinen* Job.
Kann ich also die Anmeldung nachträglich vornehmen? Und muss ich in diesem Fall irgendetwas nachzahlen bzw. wird ein Bußgeld fällig (falls ja, wie hoch)?
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Und Sie waren auch 8 Jahre lang Student und hatten da nie Einnahmen aus Arbeit? Was das Bußgeld angeht, so können das bis zu 1.000 Euro werden - von einer rechtzeitigen Anmeldung, wie die Gewerbeordnung sie verlangt, kann ja nach 8 Jahren wohl eher nicht die Rede sein. Wie da die konkrete Praxis aussieht, weiß ich nicht. Wenn Sie es mal nachlesen wollen: § 146
(2) Nr. 1 der Gewerbeordnung.
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Ups, ich kannte das mit der MWST immer andersrum. Dann ist da keine Gefahr mehr. Einkommensteuer kann er bei geringen Einkünften auch kaum geben.
Bliebe noch die Krankenkasse, wobei die in den letzen Jahren ja die "Zeit" als wichtig anrechnete, daher ist bei einem Nebenjob kaum was zu erwarten.
Ich würde das Gewerbe einfach anmelden, das ist nur eine Ordnunsgwidrigkeit....
Wichtiger ist eine Buchhaltung aufzumachen, dazu wird man vermutlich verpflichtet sonst schätzen die einfach.
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Was genau meinst du mit der Krankenkasse? Die wäre wohl als Kleinunternehmer nicht vergünstigt (familienversichert) gewesen?
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Es kommt drauf an. Je nach Arbeitszeiten und Einkommenshöhe will die Kasse was ab haben.
Genaues findest du bei auf den Kassenwebseiten, Kleinunternehmer gibt es nicht, es gibt nur "Unternehme". Es gibt nur eine Umsatzsteuervereinfachung für Kleinunternehmer.
Meinst du es wäre nicht an der Zeit mal ein paar Webseiten zu Thema zu "LESEN". Davon gibt es tausende.
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