Ich habe im Oktober ein Gewerbe angemeldet und im November dann angefangen bei ebay zu handeln, hab eim November ca. 500€ Umsatz gemacht, davon sind ca 250€ gewinn. Des Weiteren mach eich neben bei ein duales Studium ca 600e im Monat.
Meine Frage ist muss ich die ebaysachen beim FA melden? Gibt es programme die einem die Erklärung vereinfachen?
Wie viel Steuern muss ich noch von den 250€ zahlen? Kann ich die Mehrwertsetuer von den eingekauften Sachen bzw die des Versandes geltend machen?
Oder sogar die Ebaygebühren?
Was für Vorteile habe ich eventuell noch, die ich mir noch näher anschauen sollte.
Ich bitte um ernstgemiente Antworten und Hilfe und nicht um Posts die mir nur sagen, dass ich mich hätte besser vorbereiten sollen etc.
-----------------
""
Gewerbe angemeldet/Steuern zahlen.
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
soviel ich weiß sind bei einem Gewerbe im Jahr bis ca. 400 € Gewinn steuerfrei. Das heist, du mußt alle Ausgaben, den Einnahmen gegenüberrechnen, also auch die Gebühren bei Ebay. Beispiel: hast du z.B. im Jahr Sachen für ca. 1000 € verkauft, aber Gebühren in Höhe von 200 € gezahlt und mußtest du nen neuen PC als Ausrüstung anschaffen, der 400 € kostete, hast du einen Nettoverdienst von 400€ gehabt. Die sind noch steuerfrei, auf jeden darüber hinaus verdienen Euro zahlst du dann Steuern ungefähr in der Höhe der Lohnsteuern. (ca. 10%).
Das beste wird sein, ein gutes Buchführungsprogramm zu besorgen, alles ordnungsgemäß einzutragen, Rechnungen und Gebührenbescheide aufzuheben und alles am Ende des Jahres einem Steuerbüro zu übergeben. Das kostet zwar ein wenig, spart aber im Endeffekt ne Menge Rennerei und Ärger.
Aber kann ich denn einjahr lang handeln ohne beim FA etwas anzumelden, das geht doch nicht oder? Muss ich da nicht jeden Monat etwas vorlegen? Also ein Pc kann ich von der Stuer absetzen Wie sieht es zum Beispiel mit einer Spiegelreflexkamera aus oder sagt das FA dann es hätte auch ne Medion digi Cam für 150€ gereicht?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi,
ab 2010 ist ein Verdienst von 8000 Euro im Jahr steuerfrei (Existenzminimum). Dabei zählen natürlich auch andere Einkünfte als die aus dem Gewerbe. Was die Umsatzsteuer angeht, kommt es darauf an, ob Sie Kleinunternehmer sind, was Sie ja wissen müßten. Im ersten Beitrag fragten Sie ja nach dem Vorsteuerabzug - der geht dann natürlich nicht. Sind Sie kein Kleinunternehmer, zahlen Sie Umsatzsteuer ab dem 1. Euro.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
quote:
Aber kann ich denn einjahr lang handeln ohne beim FA etwas anzumelden, das geht doch nicht oder?
Normalerweise meldet das Ordnungs-/Gewerbeamt nach erteilung der Gewerbeerlaubnis die Betriebsaufnahme an das Finazamt.
Von dort kommt ein Fragebogen den man ausfüllen muss.
Das man bei Start des Gewerbes hohe Anfangsinvestitionen hat ist normal, die Werte der Sachen werden über verschiedene Zeiträume abgeschrieben.
Umsatz - Kosten (ebay Gebühren, Anwaltskosten, Abschreibungsanteile, Gebühren etc.) = Gewinn/Verlust
Sollte man einen Verlust erwirtschaften senkt dieser die Steuerlast, Anfangsverluste werden toleriert, Dauerverluste werden als Liebhaberei eingestuft und führen zur aberkennunf der steuerlichen Absetzbarkeit)
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten