Hallo,
Unsere UG ist in der Hauptsache ein Betrieb der Transporte anbietet und gewerblich Kampfsport anbietet.
Die UG hat eine Betriebswohnung angemietet. In dieser Betriebswohnung wohne ich als Geschäftsführer zur Untermiete. Hierfür zahle ich auch entsprechend Untermiete, bzw. diese Kosten werden mir vom Gehalt abgezogen.
Die Wohnung, welche vom Betrieb in ihrem Namen angemietet ist dient ebenso zu Repräsentationszwecken wie auch zur Unterkunft von Gasttrainern, die momentan ehrenamtlich tätig sind.
Ebenso nächtigt auch mal der ein oder andere Fahrer der als Subunternehmender in unserem Namen tätig ist oder wird.
Der Bereich der untervermietet an mich als Geschäftsführer untervemietet ist abschließbar, für den Allgemeinbereich habe ich auch Zugang und darf ihn "mit"benutzen. Schon und alleine deswegen, um Übernachtungen oder Kundenbesuche zu ermöglichen zum Repräsentationsraum.
Nun geht das Finanzamt her und möchte die Betriebsausgabe nicht mehr anerkennen.
Ich habe bereits Einspruch eingelegt.
Meine Frage:" Ist eine vom Betrieb in ihrem Namen angemietete Wohnung zu Firmenzwecken, in der der Geschäftsführer zur Untermiete wohnt nicht absetzbar?"
Lieben Gruß an alle und danke für Antwort.
Jörg
-- Editiert von Moderator am 18.06.2018 16:00
-- Thema wurde verschoben am 18.06.2018 16:00
Geschäftsführeruntermietvertrag/Betriebswohnung
15. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2018 | 05:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsführeruntermietvertrag/Betriebswohnung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMeine Frage:" Ist eine vom Betrieb in ihrem Namen angemietete Wohnung zu Firmenzwecken, in der der Geschäftsführer zur Untermiete wohnt nicht absetzbar?" :
Tja, das Finanzamt mein nein, Du meinst ja.
Wer Recht hat, wird dann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
Es dürfte wohl darauf ankommen wie das ganze Konstrukt vertraglich und räumlich aufgebaut ist.
Gewerberechtlich ist das ganze in dem Falle nicht relevant, das ist Steuerrecht.
#2
Antwort vom 16. Juni 2018 | 07:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Harry van sell,
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Und jetzt?
Schon
267.021
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten