Geschäftsführeruntermietvertrag/Betriebswohnung

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Joerg123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsführeruntermietvertrag/Betriebswohnung

Hallo,
Unsere UG ist in der Hauptsache ein Betrieb der Transporte anbietet und gewerblich Kampfsport anbietet.
Die UG hat eine Betriebswohnung angemietet. In dieser Betriebswohnung wohne ich als Geschäftsführer zur Untermiete. Hierfür zahle ich auch entsprechend Untermiete, bzw. diese Kosten werden mir vom Gehalt abgezogen.
Die Wohnung, welche vom Betrieb in ihrem Namen angemietet ist dient ebenso zu Repräsentationszwecken wie auch zur Unterkunft von Gasttrainern, die momentan ehrenamtlich tätig sind.
Ebenso nächtigt auch mal der ein oder andere Fahrer der als Subunternehmender in unserem Namen tätig ist oder wird.

Der Bereich der untervermietet an mich als Geschäftsführer untervemietet ist abschließbar, für den Allgemeinbereich habe ich auch Zugang und darf ihn "mit"benutzen. Schon und alleine deswegen, um Übernachtungen oder Kundenbesuche zu ermöglichen zum Repräsentationsraum.

Nun geht das Finanzamt her und möchte die Betriebsausgabe nicht mehr anerkennen.

Ich habe bereits Einspruch eingelegt.

Meine Frage:" Ist eine vom Betrieb in ihrem Namen angemietete Wohnung zu Firmenzwecken, in der der Geschäftsführer zur Untermiete wohnt nicht absetzbar?"

Lieben Gruß an alle und danke für Antwort.

Jörg

-- Editiert von Moderator am 18.06.2018 16:00

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2018 16:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Joerg123mitglied):
Meine Frage:" Ist eine vom Betrieb in ihrem Namen angemietete Wohnung zu Firmenzwecken, in der der Geschäftsführer zur Untermiete wohnt nicht absetzbar?"

Tja, das Finanzamt mein nein, Du meinst ja.
Wer Recht hat, wird dann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.


Es dürfte wohl darauf ankommen wie das ganze Konstrukt vertraglich und räumlich aufgebaut ist.

Gewerberechtlich ist das ganze in dem Falle nicht relevant, das ist Steuerrecht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Joerg123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Harry van sell,
Vielen Dank für deinen Beitrag.

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