Einzelunternehmer: Rechnung enthält "Fa."

5. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Klausdieter5000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelunternehmer: Rechnung enthält "Fa."

Hallo,

ich bin Einzelunternehmer und gebe als Rechnungsanschrift immer

"Spirituosen24
Klausdieter Mustermann
Musterstraße 1
10000 Musterstadt"

an.

Als Einzelunternehmer bin ich bekanntlich keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Nun stellt jedoch einer meiner Zulieferer die Rechnungen an mich immer mit der Bezeichnung "Fa." an mich aus, also "Fa. Spirituosen24 ...".
Kann das irgendwie Probleme machen? Ich täusche ja nie vor im Handelsregister eingetragen zu sein..

Danke für Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich wüsste nicht, an welcher Stelle Ihnen dadurch Probleme entstehen könnte, solange auch "Klausdieter Mustermann" in der Rechnung aufgeführt wird.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann das irgendwie Probleme machen? <hr size=1 noshade>

Nein, das ist fast ausgeschlossen.



quote:<hr size=1 noshade>Ich täusche ja nie vor im Handelsregister eingetragen zu sein.. <hr size=1 noshade>

Eben darun ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

Ob hier eine Firma vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden:
§ 1 Abs. 2 HGB :
.. es sei denn, dass ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erforderlich ist.

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-- Editiert bernjou am 17.08.2014 19:36

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob hier eine Firma vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden: <hr size=1 noshade>

Nein, muss es nicht. Das ist hier vollkommen irrelevant.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Begriff Firma oder als Abkürzung "Fa." dient lediglich zur Abgenzung zwischen der gewerblichen Tätigkeit und Ihren Geschäften als Privatperson.

Würden Sie Rechnungen zur Buchhaltung legen, die ohne die Bezeichnung Firma adressiert sind, könnte ein pingeliger Finanzbeamter bei einer Betriebsprüfung monieren, hinterfragen und bezweifeln, ob es sich um eine Rechnung für den Gewerbebetrieb handelt. So könnten Sie 10 belegte Brötchen sowohl zur Bewirtung für Kunden, als auch für den privaten Verzehr gekauft haben (hinkendes Beispiel).

Mit dem Handelsregister hat das alles nichts zu tun, da Einzelfirmen nicht eintragungspflichtig sind. Die Eintragungspflicht im Handelsregister hat im übrigen auch nichts damit zu tun, ob die Kaufmannseigenschaft nach dem HGB vorliegt. Für die Erfüllung der Kaufmannseigenschaft gelten eigene Regeln.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

Also nochmal:
Das Handelsrecht geht grundsätzlich davon aus,
dass bei einem Gewerbebetrieb eine Firma vorliegt;
es sei denn, das Gewerbe benötigt keinen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB )

Der Einzelunternehmer, der sich daruf beruft, er hätte keine Firma, muss demnach im Zivilprozess eindeutig nachweisen können,dass sein Gewerbebetrieb keinen in
kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.

Ob das Einzelunternehmen eine Firma im Sinne des HGB ist oder nicht,
kann man demnach nur beurteilen, wenn man die Größe und die Art der Geschäfte kennt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Das ist zawr alles korrekt, hat mit der Frage des TE aber nichts zu tun.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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