Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und gebe als Rechnungsanschrift immer
"Spirituosen24
Klausdieter Mustermann
Musterstraße 1
10000 Musterstadt"
an.
Als Einzelunternehmer bin ich bekanntlich keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Nun stellt jedoch einer meiner Zulieferer die Rechnungen an mich immer mit der Bezeichnung "Fa." an mich aus, also "Fa. Spirituosen24 ...".
Kann das irgendwie Probleme machen? Ich täusche ja nie vor im Handelsregister eingetragen zu sein..
Danke für Antworten
Einzelunternehmer: Rechnung enthält "Fa."
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich wüsste nicht, an welcher Stelle Ihnen dadurch Probleme entstehen könnte, solange auch "Klausdieter Mustermann" in der Rechnung aufgeführt wird.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Kann das irgendwie Probleme machen? <hr size=1 noshade>
Nein, das ist fast ausgeschlossen.
quote:<hr size=1 noshade>Ich täusche ja nie vor im Handelsregister eingetragen zu sein.. <hr size=1 noshade>
Eben darun ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ob hier eine Firma vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden:
§ 1 Abs. 2 HGB
:
.. es sei denn, dass ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erforderlich ist.
-----------------
""
-- Editiert bernjou am 17.08.2014 19:36
quote:<hr size=1 noshade>Ob hier eine Firma vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden: <hr size=1 noshade>
Nein, muss es nicht. Das ist hier vollkommen irrelevant.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Guten Abend,
der Begriff Firma oder als Abkürzung "Fa." dient lediglich zur Abgenzung zwischen der gewerblichen Tätigkeit und Ihren Geschäften als Privatperson.
Würden Sie Rechnungen zur Buchhaltung legen, die ohne die Bezeichnung Firma adressiert sind, könnte ein pingeliger Finanzbeamter bei einer Betriebsprüfung monieren, hinterfragen und bezweifeln, ob es sich um eine Rechnung für den Gewerbebetrieb handelt. So könnten Sie 10 belegte Brötchen sowohl zur Bewirtung für Kunden, als auch für den privaten Verzehr gekauft haben (hinkendes Beispiel).
Mit dem Handelsregister hat das alles nichts zu tun, da Einzelfirmen nicht eintragungspflichtig sind. Die Eintragungspflicht im Handelsregister hat im übrigen auch nichts damit zu tun, ob die Kaufmannseigenschaft nach dem HGB vorliegt. Für die Erfüllung der Kaufmannseigenschaft gelten eigene Regeln.
-----------------
""
Also nochmal:
Das Handelsrecht geht grundsätzlich davon aus,
dass bei einem Gewerbebetrieb eine Firma vorliegt;
es sei denn, das Gewerbe benötigt keinen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB
)
Der Einzelunternehmer, der sich daruf beruft, er hätte keine Firma, muss demnach im Zivilprozess eindeutig nachweisen können,dass sein Gewerbebetrieb keinen in
kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.
Ob das Einzelunternehmen eine Firma im Sinne des HGB ist oder nicht,
kann man demnach nur beurteilen, wenn man die Größe und die Art der Geschäfte kennt.
-----------------
""
Das ist zawr alles korrekt, hat mit der Frage des TE aber nichts zu tun.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten