Darf an privaten Käufer Gewerbeschein des Verkäufers herausgegeben werden?

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)
Darf an privaten Käufer Gewerbeschein des Verkäufers herausgegeben werden?

Hallo,

die Frage steht oben.

Ist das zulässig?

Verstößt das nicht gegen das DSGVO? An wen muss ich mich wenden? Gewerbeamt vor Ort, Finanzamt der Stadt oder an die IHK?

Danke

Probleme mit dem Gewerbe?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
die Frage steht oben.


Ich verstehe sie nur nicht.

Von wem wird der Schein herausgegeben?
Und warum?
Und wo soll der Zusammenhang mit der DSGVO sein?

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#2
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Wer den Gewerbeschein des gewerblichen Verkäufers herausgegeben hat. War auch eine Frage. Ist dafür das Finanzamt, das Gewerbeamt oder die IHK zuständig?

2. Frage War, ob es nicht gegen die DSGVO verstößt,, wenn ein privater Verkäufer den Gewerbeschein von wem auch immer (eine Stelle von oben) einsehen möchte und diese ihm auch gegeben wird. Anders gefragt: Kann Hinz und Kunz als privater Käufer den Gewerbeschein eines gewerblichen Verkäufers einsehen und welche Stelle gibt diesen heraus?

Bei Fragen bitte nochmal melden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Den "Gewerbeschein" selber hat, so weit ich weiß, nur der Gewerbetreibende selber.

Die ausstellende Behörde, also die zuständige Meldestelle des Ordnungsamts oder der Gemeindeverwaltung haben diese Information aber natürlich gespeichert, ebenso erhält das Finanzamt die Information über die Anmeldung.

Ein privater Käufer wird also höchstens die Information von einer dieser Stellen erhalten können, den Schein selber nur vom Gewerbetreibenden.

Zumindest für das Finanzamt steht fest, dass der diese Information nicht bekommen wird. Da braucht es auch keine DSGVO, da reicht das gute alte Steuergeheimnis.

Ob man die Anmeldung bei der Meldestelle einsehen kann/darf weiß ich nicht, da kommt aber sicher noch etwas von anderen Usern. (Ich wage es aber mal zu bezweifeln, dass es zulässig wäre.)

Man müsste also erst einmal wissen, von wem was genau warum herausgegeben wurde.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zumindest für das Finanzamt steht fest, dass der diese Information nicht bekommen wird.

Auch von denen kann man unter Umständen diese Info erhalten



Zitat (von Garfield73):
Man müsste also erst einmal wissen, von wem was genau warum herausgegeben wurde.

Korrekt.

Denn genau dazu sind die Daten ja da, das sie im Bedarfsfalle herusgegeben werden können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke, das ist mal ein Ansatz.

Wie wohl erahnt, geht es um mich. Ein privater Käufer wusste, welches Gewerbe ich außer dem Versandhandel noch habe, hat alles aufgelistet und ich frage mich, weshalb dieser Käufer diese Informationen hat und wer sie ihm gegeben hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einfach jeder den Gewerbeschein einsehen darf und frage mich, an welches Amt ich mich wenden muss (Finanzamt, Gewerbeamt, IHK...) um an der richtigen Stelle zu sein.

Erlaubt ist es also nicht, dass jeder meine Anmeldungen einsehen kann wie hier der private Verkäufer. Kann ich da irgendwie gegen den privaten Käufer oder den Herausgeber (mit Erfolgsaussicht) vorgehen?

Was kann ich unternehmen, damit so etwas nicht wieder vorkommt?

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Gar nichts.

Jeder bekommt die Information aus dem Gewerberegister. Im Zweifel muss man noch ein rechtliches Interesse nachweisen, da braucht ein Käufer nur anzugeben, dass er Ansprüche gegen dich geltend machen möchte.

Mal als Beispiel für Berlin: https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega/

Name eingeben, schon bekommt man Adresse und die eingetragenen Gewerbe.

Bei diesen Daten handelt es sich auch nicht um private schützenswerte Daten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Super, danke. Dann weiß ich Bescheid, habe mich nur gewundert, woher er das hat.

Ich habe ihm nichts verkauft, ich habe bei ihm gekauft mit meinem privaten Konto und er hat mir dann meinen Gewerbeschein unter die Nase gehalten und mich verspottet. Es gab keinen Vorfall. Vielleicht macht er das dann bei allen, ob sie auch ein Gewerbe haben. Sehe da keinen Zusammenhang. Dachte, ich könnte bestimmen, wer meine Daten, außer o.g., einsehen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):

Darf an privaten Käufer Gewerbeschein des Verkäufers herausgegeben werden?

Es gibt keinen "Gewerbeschein".
Es gibt eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
Zitat:
Ist das zulässig?

Warum sollte es nicht zulässig sein, daß ein Unternehmer (Gewerbetreibender) eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung an einen Verbraucher (privater Kunde) herausgibt?
Zitat:

Verstößt das nicht gegen das DSGVO?

Warum sollte es gegen die DSGVO verstoßen? Die schützt übrigens nur Personendaten - Unternehmensdaten (wie die Daten der Gewerbeanmeldung) sind weder durch die DSGVO noch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) betroffen.
Zitat:

An wen muss ich mich wenden? Gewerbeamt vor Ort, Finanzamt der Stadt oder an die IHK?

Warum wollen Sie sich an irgendjemanden wenden?

Und was bitte geht es Sie überhaupt an, wenn ein Gewerbetreibender eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung an irgendjemanden gibt?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch von denen kann man unter Umständen diese Info erhalten


Jetzt mal Butter bei die Fische:
Unter welchen Umständen gibt das Finanzamt Deiner Meinung nach diese Informationen heraus?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Das Finanzamt hat mir geantwortet. Sie geben diese SENSIBLEN Daten NICHT heraus. Falls doch, dann nur an die IHK, um die Beiträge zu verrechnen.

Also so klar und logisch scheint es dann doch nicht zu sein, dass jeder X-Beliebige ohne mein Einverständnis nachlesen kann, welches Gewerbe ich angemeldet habe.

Dem Link zufolge ist dies jedoch in Ordnung. Als ich meine Gewerbe (ja, ich habe verschiedene Gewerbe angemeldet und die Privatperson hat sich deswegen über mich lustig gemacht, ausgelacht, Blödheit vorgeworfen usw.). angemeldet habe, hieß es, dass der Schein nur an die IHK und das Finanzamt weitergeleitet wird. Vielleicht war da noch eine Behörde, das war schon über 20 Jahre her.

Deshalb war ich so sauer und erstaunt. Da kommt ein Verkäufer, beschwert sich über mich und plötzlich, nachdem er den Schein gesehen hat, kommen nur Beleidigungen und auch Drohungen. Da ich psychisch instabil bin und nicht arbeiten gehen kann, habe ich eben mehrere Tätigkeiten in meinen Gewerbeschein geschrieben, die ich von zu Hause aus ausüben kann. Was ist daran so witzig?

Auf jeden Fall habe ich das Gewerbe aufgegeben. Nur Pflichten, keine Rechte und jeder kann einsehen, was ich im Schein stehen habe. Werde mich nach Frührente erkundigen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Das Finanzamt hat mir geantwortet. Sie geben diese SENSIBLEN Daten NICHT heraus.

Natürlich nicht.
Deshalb war ja meine Frage an HvS, in welchen Fällen wir (ja, ich arbeite bei der "dunklen Seite der Macht") diese Daten an Privatpersonen herausgeben.
Aber leider scheint da ja nichts mehr zu kommen ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Möchte nur wissen, woher der Verkäufer diese Infos hat, wie er an die gewerblichen Eintragungen kommt. Das FA scheint es nicht gewesen zu sein. Wer dann?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Gar nichts.

Jeder bekommt die Information aus dem Gewerberegister. Im Zweifel muss man noch ein rechtliches Interesse nachweisen, da braucht ein Käufer nur anzugeben, dass er Ansprüche gegen dich geltend machen möchte.

Mal als Beispiel für Berlin: https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega/

Name eingeben, schon bekommt man Adresse und die eingetragenen Gewerbe.

Bei diesen Daten handelt es sich auch nicht um private schützenswerte Daten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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