Betriebsausgaben bei ALG1

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
mastertax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsausgaben bei ALG1

Habe eine Frage bezüglich folgendem Fall:

A. ist selbständig und muss sich im März arbeitslos melden, weil ein großer Auftraggeber wegfällt und er weniger als 15 Stunden zu tun hat. Er bezieht ALG1 und stellt sich die Frage ob er weiterhin paralell Betriebsausgaben geltend machen kann. Er hat generell die Absicht den Betrieb weiter zu führen und wird in 2018 insgesamt einen Gewinn erzielen. Steht dem Betriebsausgabenabzug für das komplette Jahr etwas entgegen auch wenn in den nächsten Monaten kein Umsatz erfolgt? Wäre die Frage anders zu beantworten, wenn A. per Dezember beschließt sein Gewerbe zu schließen wenn er keine Aufträge erhält?

Besten Dank vorab für eure Einschätzung!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen