Hallo,
ich möchte ein Einzelunternehmen gründen. Über die Anmeldung beim Gewerbeamt habe ich mich schon informiert. Jetzt stelle ich mir aber die Frage, wann ich das Gewerbe anmelden.
Kann ich bereits Angebote an Kunden herausgeben und mit potenziellen Kunden ins Gespräch gehen, bevor ich das Gewerbe anmelde. Da ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, ob meine Geschäftsidee aufgeht, möchte ich noch kein Gewerbe anmelden, bevor ich keinen Kunden habe. Außerdem könnte ich mir den "Stress" mit dem Vormundschaftsgericht sparen, wenn ich keine Kunden finde, da ich noch nicht 18 Jahre alt bin.
Ab welchem Zeitpunkt muss ich das Gewerbe anmelden?
Ab welchem Zeitpunkt muss ich Gewerbe anmelden (unter 18)
9. Mai 2018
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Frage vom 9. Mai 2018 | 21:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab welchem Zeitpunkt muss ich Gewerbe anmelden (unter 18)
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 9. Mai 2018 | 22:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatKann ich bereits Angebote an Kunden herausgeben und mit potenziellen Kunden ins Gespräch gehen, bevor ich das Gewerbe anmelde. :
Können kann man es.
Nur dürfen halt nicht.
Gewerbe anmelden muss man sobald man sich ans konkrete umsetzen geht, also allerspätestens wenn man das erste Angebot erstellt.
Sonst kann es richtig teuer werden ...
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#3
Antwort vom 10. Mai 2018 | 10:51
Von
Status: Unbeschreiblich (38470 Beiträge, 14009x hilfreich)
Der Fragesteller ist unter 18. Damit geht doch gar nichts. Da langt nicht nur die Zustimmung der Eltern, sondern auch die des Familiengerichts muss eingeholt werden. Vergiss es und warte, bis Du volljährig bist.
wirdwerden
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#5
Antwort vom 10. Mai 2018 | 15:10
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Du solltest das Gewerbe anmelden bevor du mit Kunden in Kontakt trittst. Aufwand und Kosten dafür sind nicht sehr groß, und es schadet keinesfalls.
Ansonsten sollte ein Gründerseminar (z.B. bei der IHK) unbedingt dazugehören.
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#7
Antwort vom 10. Mai 2018 | 20:41
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Zitatbeweist seine komplette Ahnungslosigkeit bezüglich der Folgen einer Gewerbeanmeldung. :
Und das von einem Beamten...
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