2 Wohnungen in eine neu zu gründende UG übertragen möglich???

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Testpilot1902
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Wohnungen in eine neu zu gründende UG übertragen möglich???

Hallo!

Ich überlege gerade ob es möglich ist, eine UG, Ltd. oder vergleichbar, zu gründen und in diese 2 Eigentumswohnungen zu übertragen (eine ist komplett bezahlt, die andere über 50%).

Es geht dabei um merhere Punkte, hauptsächlich aber darum, das ich bei den Wohnungen an mehreren Stellen zahlen muss. Einmal Unterhalt für meinen Sohn der bei der Mutter lebt (hier werden auch nur die Einnahmen gesehen und man rutscht in der Düsseldorfer-Tabelle um Stufen hoch weil Abtrag, Steuern etc. nicht berücksichtig werden), Einkommenssteuern obwohl ich eigentlich ja kaum Geld am Ende von den Wohnungen über habe da ich ja auch einen Kredit bediene...

Kann man eine Limited, UG oder vergliechbares gründen, die Wohnungen dieser überschreiben und dann Gewinne bzw. entnommene Gewinne versteuern?!?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Testpilot1902):

Ich überlege gerade ob es möglich ist, eine UG, Ltd. oder vergleichbar, zu gründen und in diese 2 Eigentumswohnungen zu übertragen (eine ist komplett bezahlt, die andere über 50%).

Selbstverständlich ist das möglich. Es wird allerdings Grunderwerbssteuer fällig. Und wenn eine Hypothek auf der Immobilie lastet, braucht man die Zustimmung des Hypothekengebers.
Zitat:

Es geht dabei um merhere Punkte, hauptsächlich aber darum, das ich bei den Wohnungen an mehreren Stellen zahlen muss. Einmal Unterhalt für meinen Sohn der bei der Mutter lebt (hier werden auch nur die Einnahmen gesehen und man rutscht in der Düsseldorfer-Tabelle um Stufen hoch weil Abtrag, Steuern etc. nicht berücksichtig werden), Einkommenssteuern obwohl ich eigentlich ja kaum Geld am Ende von den Wohnungen über habe da ich ja auch einen Kredit bediene...

Kann man eine Limited, UG oder vergliechbares gründen, die Wohnungen dieser überschreiben und dann Gewinne bzw. entnommene Gewinne versteuern?!?

Siehe oben, erstmal wird Grunderwerbssteuer bei der Übertragung fällig.
Ob die Konstruktion Sinn macht, sollte man einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt fragen. Die Ltd. usw. muss für ihre Gewinne zunächst mal selber Körperschaftssteuer zahlen. Ausgeschüttete Gewinne werden dann beim Gesellschafter mit der Kapitalertragssteuer belastet - noch.
Wie es aussieht, wird die Politik in absehbarer Zeit wieder zum "Halbeinkünfteverfahren" zurückkehren, bei dem - ganz stark vereinfacht - die Gewinne zur Hälfte bei der Gesellschaft und zur Hälfte beim Gesellschafter besteuert werden.

Davon abgesehen sollte der sowohl finanzielle als auch bürokratische Aufwand für die Ltd., UG haftungsbeschränkt usw. nicht unterschätzt werden. (Die UG haftungsbeschränkt ist eine Unterform der GmbH, für sie gilt GmbH-Recht.)

Auf diese Weise Steuern zu sparen dürfte bei nur zwei Wohnungen in der Praxis eher nicht funktionieren, und Unterhaltsverpflichtungen auf diese Weise drücken zu wollen noch weniger, davon abgesehen, daß man da an einem bestimmten Punkt sogar die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet.
Insofern gilt der Rat von oben: die ganze Sache mit einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt prüfen, und mit denen die für die konkrete Situation beste Konstruktion ausarbeiten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Und wenn eine Hypothek auf der Immobilie lastet, braucht man die Zustimmung des Hypothekengebers.

Nö, die Zustimmung ist nicht erforderlich. An den zugrunde liegenden Schuldverhältnissen ändert sich nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
hier werden auch nur die Einnahmen gesehen und man rutscht in der Düsseldorfer-Tabelle um Stufen hoch weil Abtrag, Steuern etc. nicht berücksichtig werden


Da bist Du falsch informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das wird dir am Ende nichts einbringen. Bei den guten Immopreisen würde ich die Wohnungen einfach abstoßen. Wer nichts hat hat damit auch keine Probleme

Und in 18 Jahren steht ein trauriges Kind vor dir und fragt dich was du für ein A... bist. Und es gibt auch keine Karmapunkte



-- Editiert von DumitruKurier am 01.04.2018 15:27

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