Überführung der Geschäftsanteile von GmbH Gesellschaftern in eine Stiftung

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ladida
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 32x hilfreich)
Überführung der Geschäftsanteile von GmbH Gesellschaftern in eine Stiftung

Hallo zusammen,

inwieweit ist es möglich, dass GmbH Gesellschafter als "Veräußerer" ihre Anteile in eine (steuerbegünstigte) Stiftung überführen?
Das Eigenkapital der betreffenden GmbH schrumpfte von einem auf's andere Jahr um ca. 2/3, was dann den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entsprach.
Was sind die Voraussetzungen für solch eine steuerbegünstigte Transaktion?
Davon abgesehen: Wie könnte man eine verdeckte Gewinnausschüttung nachweisen?

Danke schonmal im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Ladida):

inwieweit ist es möglich, dass GmbH Gesellschafter als "Veräußerer" ihre Anteile in eine (steuerbegünstigte) Stiftung überführen?

Insoweit als es eben möglich ist, sein Vermögen oder Teile seines Vermögens in eine Stiftung zu überführen. Ob das Bargeld ist oder Wertpapiere oder Gesellschaftsanteile ist letztlich unerheblich.
Zitat:
Das Eigenkapital der betreffenden GmbH schrumpfte von einem auf's andere Jahr um ca. 2/3, was dann den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entsprach.

Wie schrumpft denn das Eigenkapital der GmbH? Wurde das Stammkapital herabgesetzt?
Zitat:
Was sind die Voraussetzungen für solch eine steuerbegünstigte Transaktion?

Die Stitungsgründung in einem Forenbeitrag erschöpfend abzuhandeln ist nicht möglich, dazu müsste man schon ein paar Umzugskartons mit bedrucktem Papier verschicken.
Zum ersten Einlesen in die Materie z.B.: http://www.stiftungswissenschaften.de/stiftung/stiftungsgrundung/welche-voraussetzungen-bestehen-fur-die-grundung-einer-stiftung.html
Zitat:
Davon abgesehen: Wie könnte man eine verdeckte Gewinnausschüttung nachweisen?

Gar nicht, weil das Einbringen von Vermögen in eine Stiftung keine Gewinnausschüttung ist.

Die Fragen sind ehrlich gesagt ein bißchen zu vage.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das wird so nix.

Dabei ändert sich nur das der Eigentümer der Anteile jetzt eben eine Stiftung ist.
Gewinne die vorher dir gehörten bekommt jetzt eben die Stiftung, sie ist jetzt EIgentümer.
Versteuert werden die wie bisher als Ausschüttung in der GmbH und als Einkommen in einer Stiftung.


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