"Rechtsnachfolger" GbR

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go462967-91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
"Rechtsnachfolger" GbR

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, wo das hier hinpasst.

Ich habe eine Sache bei einem Onlinehändler erstanden. Dieser firmierte als GbR mit 3 Gesellschaftern und einer Umsatzsteuer-ID.

Der Onlinehändler hat diese Sache allerdings nie versandt, meinen dann erfolgten Widerruf und Rückzahlungsaufforderung ignoriert und sich bis hierhin totgestellt.

Gerade eben wollte ich eine Mahnung schreiben und den Gläubiger in Verzug setzen, um dann schlussendlich das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Nun stelle ich fest, daß die Internetadresse des Händlers auf eine andere Adresse geleitet wird, der Shop etwas anders heisst (früher "Sachen Meyer", jetzt "Meyer Sachen"), keine Gesellschafter mehr im Impressum stehen und die Umsatzsteuer-ID eine andere ist.

An wen richte ich denn jetzt die Mahnung?

Parallel habe ich auch eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt, aber ich will auch meine zivilrechtlichen Forderungen irgendwie durchsetzen können.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119651 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go462967-91):
An wen richte ich denn jetzt die Mahnung?

An den Schuldner.

Ob das nun die GbR, der Rechtsnachfolger oder "niemand" ist, müsste der Gläubiger ermitteln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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