In einem im Dezember 2015 geschlossenen Notarvertrag in dem 50% einer GmbH an einem Mitgesellschafter veräußert wurden, wurde ein Wettbewerbsverbot vom Verkäufer verlangt. Dieser ist in der Kaufpreissumme enthalten.
Die GmbH wurde dann zu 100% an jemand anderem verkauft. In diesem Zuge wurde vereinbart (ohne Notar), dass wenn alle Bürgschaften beglichen werden (die ich noch hatte) die Kaufpreissumme hinfällig ist und der Notarvertrag damit auch keine Gültigkeit mehr hat.
Habe ich nun weiter dieses Wettbewerbsverbot wenn es unter Umständen beim Verkauf der GmbH mit veräußert wurde? Denn in diesem Fall hätte ich nicht nur 0€ für das Studio erhalten sondern nun auch noch ein Wettbewerbsverbot.
Notarvertrag/Wettbewerbsverbot
16. September 2016
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Frage vom 16. September 2016 | 18:27
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 13x hilfreich)
Notarvertrag/Wettbewerbsverbot
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#1
Antwort vom 31. Mai 2018 | 15:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn die GmbH Anspruchsinhaberin des Unterlassungsansnpruchs geworden ist, kann das Wettbewerbsverbot bzw. die Ansprüche daraus noch - auch nach einem vollständigen Verkauf - bestehen. Allerdings sind an eine Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots strenge Auflagen einzuhalten (dazu im Detail s. https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht-ma/gesellschaftsrecht/wettbewerbsverbot/wettbewerbsverbot-gesellschafter.html ). Insbesonder bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (Ausscheiden als Gesellschafter aus dem Geselschafterkreis) werden in der Praxis öfter mal die von der Rechtsprechung festgesetzten Vorgaben nicht erfüllt. Dies kann sogar zu einer kompletten Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots führen.
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