Möglichkeit vom Aufsichtsrat bei einer GmbH

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin N.
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)
Möglichkeit vom Aufsichtsrat bei einer GmbH

Hallo alle zusammen,

ich hab mal eine Frage bezüglich des GmbH´s Recht.

Ein Aufsichtsratsmitglieder einer GmbH hatte Erklärungen und Unterlagen zum Jahresabschluss angefordert in einer Sitzung. In der darauffolgenden Sitzung wurden ihm die Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt. Daraufhin war die nächste Sitzung die Entlastung der Geschäftsführer usw.. Das Aufsichtsratmitglied hat mitgeteilt, das er dies nicht tun kann, da ihm immer noch nicht die Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Die Mehrheit, hat aber den Abschluss als genehmigt abgestimmt mit einer Gegenstimme sozusagen.

Jetzt meine Frage, welche Möglichkeiten gibt es für das Aufsichtsratmitglied (ausser Mandat niederzulegen). Denn es handelt sich meiner Meinung ja um "Unterschlagung von Informationen".

Für Info wäre ich sehr dankbar.

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

In einer GmbH gibts keinen Aufsichtsrat, das gibt es Gesellschafter ?!?!? Die können aber nichts niederlegen, eher verkaufen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
guest-12304.08.2009 23:29:42
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Einführung eines Aufsichtsrates ist gesetzlich zulässig, aber nicht immer zwingend vorgeschrieben. Ein (fakultativer) Aufsichtsrat kann also durchaus bestellt werden.

Nur wenn die GmbH der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer unterliegt, also mehr als 500 Arbeitnehmer hat, ist ein Aufsichtsrat zwingend vorgeschrieben (notwendiger Aufsichtsrat), ebenso bei in Form einer GmbH betriebenen Kapitalanlagegesellschaften oder gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen.

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