Hallo.
Angenommen die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft wird mit 3 monatiger Frist am 31.03.2016 zum Ende des nächsten Geschäftsjahres (laut Satzung) durch das Mitglied gekündigt, also zum 31.12.2017. Nun verstirbt dieses Mitglied am 30.06.2016. Bei Tod endet die Mitgliedschaft laut Satzung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, also zum 31.12.2016.
Ist das in diesem Fall auch so, oder ist der Tod hier unerheblich, da Kündigung früher erfolgte und damit diese Frist gilt?
In der Satzung bzw. GenG konnte ich dazu nichts finden.
Vielen Dank.
Mitgliedschaft Genossenschaft: Tod nach Kündigung
17. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2016 | 23:00
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 14x hilfreich)
Mitgliedschaft Genossenschaft: Tod nach Kündigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. April 2016 | 10:34
Von
Status: Master (4241 Beiträge, 2420x hilfreich)
Die Kündigung dürfte hier irrelevant sein.
Sonst könnte ich ja zum Beispiel meinen Arbeitsvertrag unkündbar machen, indem ich ihn zum Renteneintritt kündige: Dann könnte nach deiner Argumentation mein Arbeitgeber nicht mehr kündigen, weil ja meine Kündigung zuerst da war.
eine Kündigung ist eine einseitige (empfangsbedürftige) Willenserklärung.
Sie hindert die andere Vertragspartei in keiner Weise daran, selbst eine einseitige Willenserklärung auszusprechen und sie ändert auch außer dem Vertragsende nichts am bestehenden Vertrag - alle Regelungen des Vertrages gelten nach wie vor.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.496
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten