Ist es zulässig, dass bei einer GmbH & Co KG die KG wie folgt gestaltet wird:
Komplementär = GmbH
Kommanditist = ebenfalls eine GmbH
Oder muss der Kommanditist zwingend eine natürliche Person sein ?
GmbH als Kommanditist in einer GmbH & Co KG (?)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Kommanditist muss zwingend eine Privatperson sein.
Zitat aus www.wikipedia.de:
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.
Miledy
Das dachte ich auch, allerdings hat mich dieser Satz in einem steuerrechtlichen Aufsatz nachdenklich gemacht.
quote:
... Dies gilt selbst dann, wenn an der Personengesellschaft ausschl. Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
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Ihr habt in etwa beide Recht. Das ist so eine Sache die man erst nach mehrmaligem Denken kapiert...
Es ist so: Die KG ist zwar 'von außen betrachtet' eine Personen
gesellschaft, jedoch können ihre Gesellschafter entweder natürliche oder eben juristische
Personen, d.h. Kapitalgesellschaften sein. Eine GmbH&Co. KG kann somit völlig aus juristischen Personen bestehen.
Lustig wird es aber erst, wenn eine Firmengruppe besteht, bei der 'jeder bei jedem' über Kreuz Gesellschafter ist. Es gibt die wildesten Konstellationen! DHL macht das z.B. in ihrer Versicherungssparte so, damit man die Übersicht verliert, an wen man den Anspruch richten muss.
Am besten man malt sich das alles bildlich auf.
-- Editiert von snuggles am 12.10.2007 10:15:03
Wie Snuggels bereits sagte, der Kommaditist kann auch eine GmbH sein.
Die von Miledy vertretende Meinung wird im Übrigen in keiner Weise durch das wikipedia Zitat belegt. Das verhält sich nämlich nur zum Komplementär.
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