Hallo!
Ich bin zur Hälfte Gesellschafter einer GmbH, mein Partner zur anderen Hälfte, er ist zudem Geschäftsführer.
Wir haben beide jeweils einen Treugeber zu je einem Viertel. Somit sind wir zu Viert und gemäß Vertrag zu gleichen Teilen stimmberechtigt. Also jeder zu 25 Prozent.
Demnächst findet die Gesellschafterversammlung statt.
1. Frage: Wenn mein Treugeber nicht erscheint, habe ich sein Stimmrecht mitzuvertreten? Mein Stimmrecht zählt dann also 50 Prozent?
2. Kann er sein Stimmrecht auf jemand anderen übertragen?
3. Wenn ja, kann er es auf den anderen Gesellschafter = Geschäftsführer oder dessen Treugeber übertragen?
Selbstverständlich kann mein Treugeber anderer Meinung als ich sein. Darum geht es nicht.
Danke für alle Antworten!
HDT
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GmbH Stimmrecht
25. Januar 2012
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Frage vom 25. Januar 2012 | 09:33
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 75x hilfreich)
GmbH Stimmrecht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. Januar 2012 | 13:18
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 75x hilfreich)
Vielen Dank!
HDT
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#3
Antwort vom 31. Januar 2012 | 20:37
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 75x hilfreich)
Noch eine Frage:
Kann mein Treugeber seine Anteile an beliebige andere abgeben oder muß er sie zuerst mir anbieten?
Danke
HDT
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