GmbH-Gesellschafter: Nichteintragung ins Handelsregister - Folgen?

8. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)
GmbH-Gesellschafter: Nichteintragung ins Handelsregister - Folgen?

Hallo,
welche Folgen hat es, wenn ein Notar es verabsäumt einen Gesellschafter einer GmbH in das Handelsregister einzutragen (§ 40 GmbHG )?
Ist der Nichteingetragene dann Gesellschafter?
Was ist mit zwischenzeitlich getroffenen Gesellschafterbeschlüssen, an denen diese Person mitgewirkt hat?
Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Meines Erachtens hat das nur Auswirkung auf die Innen- und Außernwirkung bzgl. der Geschäfte der Gesellschaft.
Das HR hat ja eigentlich (nur) publizistische Wirkung. § 15 HGB .
Gesellschafter ist er trotzdem, da er ja im (notariell beglaubigtem) Gesellschaftervertrag steht.
Die Beschlüsse gelten (weitere Voraussetzungen als erfüllt angesehen) trotzdem. Im Innen- wie im Außenverhältnis.
Eventuell könnten Schadensersatzansprüche gegen den Notar entstehen (z.B. wenn von Vertragsprtner irgendein Geschäft angefochten wird, weil nicht von gesellschaft gedeckt etc. und dadurch der GmbH Schaden entsteht).

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

So sehe ich es auch.
Wichtig ist, ob der Gesellschafter beim Notartermin im Vertrag aufgenommen wurde und unterzeichnet hat.
Die Gesellschafterbeschlüsse sind gültig, da er Gesellschafter ist.
Der Notar sollte seine Meldung an das Amtsgericht schnellstens nachholen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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