GbR, Streitereien, Auflösung usw

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
DO926
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR, Streitereien, Auflösung usw

Hallo, ich hätte, bevor es zum Anwalt geht gern ein paar Meinungen zur folgenden Situation.
Vorgeschichte:

Vor ca. 2 Jahren gründeteten Partner A und Partner B eine GbR mit der Absicht, einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen. (50%50%)

Partner A stellt seine Arbeitskraft und sein know how zur Verfügung, sowie eine Immobilie in der Verwandschaft, die der GbR vermietet wird. Partner B Das Geld zur verwirklichung des Vorhabens (20,000€ )

Ein Paar Wochen nach der Eröffnung stieg Partner B aufgrund gesundheitlicher Probleme aus.

Partner A und B haben sich darauf geeinigt, dass A die GbR mit einem neuen Partner fortführt und Partner B seine Einlage zurück erstattet bekommt.
Partner A nahm ein privates Darlehen auf im Wert von 15,000€, und zahlte Partner B auch die Summe von 15,000€.

Der neue Partner (nennen wir ihn Partner C) zahlte Partner B die restlichen 5000€ und beteiligt sich zu 50% an dem Darlehen. (GbR wieder 50%50%) Im GbR Vertrag ist dies auch so vermerkt.

Partner A und C stritten sich schon nach kurzer Zeit, da Partner C seinen Verpflichtungen nicht nachkam und der GbR schadete. Das Vertrauensverhätlnis war tief erschüttert, (z.B Partner C übernimmt die Buchführung und gewährt A keinen Einblick) trotzdem wurde die GbR weitergeführt. Partner C kam oft unpünktlich, führte seine Aufgaben nicht sorgfältig aus und Partner A musste sämtliche Verpflichtungen übernehmen. (Einkäufe, Zubereitung des Essens, Reinigung der Immobilie usw..) Im Vetrag ist festgelegt, dass beide Partner der GbR ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Eine harmonische Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich.

Nach einem Jahr will Partner C nun freiwillig aussteigen. Die GbR macht keinen Gewinn, kann gerade mal die Kosten decken, hat noch Schulden beim Finanzamt und Vertragspartnern.
Partner C stellt an Partner A nun unrealistische Anforderungen. Für sein Aussteigen möchte er 15,000€, mit der Begrüdung, dass die GbR ja angeblich gute Zahlen schreibt und er die Kosten für seine privaten Ausgaben, die er durch die GbR gehabt hat (Umzug um in der Nähe zu sein etc.) zurück haben möchte. Firmenvermögen existiert keines nach Deckung der laufenden Unkosten.

Gespräche zwischen Partner A und C zur Einigung enden nur im Streit, Partner A macht Partner C bewusst, dass seine privaten Ausgaben zum Unternehmerischen Risiko gehören und er dafür nicht aufkommen kann. Außerdem kann die GbR wie oben erwähnt gerade so die Kosten decken und hat noch Schulden. Desweiteren hat Partner C nichts dazu beigetragen, was die GbR fördern würde. Die gewünschte Summe von Partner C ist deshalb nicht gerechtfertigt und wird von Partner A auf keinen Fall übernommen.
Partner C sieht das alles jedoch nicht ein und meint, er würde seinen Teil zu einem für ihn gerechten Preis an einen neuen Partner verkaufen. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht umsetzbar, da Partner C die Zustimmung von Partner A bräuchte und dieser damit nicht einverstanden ist. (Davon abgesehen, dass es utopisch ist, denn keiner würde für eine GbR ohne Gewinn und ungewisse Zukunft so eine hohe Summe bezahlen.)

Partner C droht nun Partner A damit, dass wenn er nicht mit seiner Gewünschten Summe aussteigt, er dafür sorgen wird, dass keine Gäste mehr diesen Gastronomischen Betrieb besuchen werden und Partner A den Laden schließen müssen wird. Er geht davon aus, dass Partner A die GbR um jeden Preis weiterführen möchte und die Summe von 15,000€ zahlen wird, um Partner C loszuwerden.

Partner A hat sich Gedanken gemacht und ist zu dem Entschluss gekommen, die GbR aufzulösen und nicht weiterzumachen, da er sich nicht noch weiter in Schulden reiten und sich den Stress nicht mehr antun kann und möchte. Damit wird Partner C nicht einverstanden sein und besteht auf seine Abfindung von 15,000€.
Partner A kann mit seiner Ansicht, diese Summe nicht auf sich zu nehmen doch nicht falsch liegen? Zumal Partner A auch wichtige Gründe hat, aus der GbR auszusteigen und ihm eine Fortführung nicht zuzumuten ist. (Finanzieller Ruin, chronische Erkrankung und Schwangerschaft).

Über den Ablauf der Auflösung ist Partner A sich bewusst und es ist für ihn die beste Lösung.
Liegt Partner A eurer Meinung nach mit diesem Entschluss und seiner Ansicht richtig?

Ein Termin beim Anwalt ist schon gemacht, jedoch würde ich gern vorher auch noch von neutralen außenstehenden Personen eine Einschätzung dazu hören.



-- Editiert von DO926 am 30.09.2018 13:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DO926):
z.B Partner C übernimmt die Buchführung und gewährt A keinen Einblick

Zitat (von DO926):
Partner C kam oft unpünktlich, führte seine Aufgaben nicht sorgfältig aus und Partner A musste sämtliche Verpflichtungen übernehmen.

Was man natürlich alles gerichtsfest abgemmahnt hat?



Zitat (von DO926):
mit der Begrüdung, dass die GbR ja angeblich gute Zahlen schreibt und er die Kosten für seine privaten Ausgaben, die er durch die GbR gehabt hat (Umzug um in der Nähe zu sein etc.) zurück haben möchte.

Diese Aussage kann man wie genau beweisen?



Zitat (von DO926):
da Partner C seinen Verpflichtungen nicht nachkam und der GbR schadete.

Dieses kann man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go504151-66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn man die Firma schliesst bekommt keiner mehr irgend was weil die Firma ja nicht fortgeführt wird ... weil nur noch Schulden bleiben ,-) Weil wenn ihr damit Gewinn machen würdet keiner Aussteigen wollen. Aber bei solchen Sachen müssen das Anwälte und Gerichte lösen .....
Und ob dann C damit einverstanden ist - Wayne Interessierts ,-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von DO926):
Partner C droht nun Partner A damit, dass wenn er nicht mit seiner Gewünschten Summe aussteigt, er dafür sorgen wird, dass keine Gäste mehr diesen Gastronomischen Betrieb besuchen werden und Partner A den Laden schließen müssen wird. Er geht davon aus, dass Partner A die GbR um jeden Preis weiterführen möchte und die Summe von 15,000€ zahlen wird, um Partner C loszuwerden.
Vor schädlichem Tun wirksam schützen kannst du dich nicht. Aber solange C an der Gesellschaft beteiligt ist, würde er damit auch sich selbst schaden:
Die Gesellschafter haben gleiche Beiträge (in Geld und/oder in "Diensten"=Arbeit/Leistung) beizutragen und sind ebenso zu gleichen Teilen am Gewinn/Verlust beteiligt > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__706.html]BGB § 706 [/link] (für beides gilt: "falls nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist")

Es gilt das grundlegende Gesellschaftsrecht des BGB > ab § 705 ... soweit ihr nichts Abweichendes in eurem GbR-Vertrag vereinbart habt.

Klingt so, als hättest du dich damit schon befasst aber trotzdem:
1) in eurem Vertrag nachlesen und 2) im BGB - und ggf mal über Kündigung oder eben auch Ausschluss des nicht (ordnungsgemäß) seine Beiträge leistenden Gesellschafters nachdenken (§§ 723, 737), denn je Vertrag und beweisbaren Sachumständen bist du eben keineswegs darauf angewiesen ihn "rauszukaufen".

Einlagen sind z.B. gemäß BGB § 733 bei der Auseinandersetzung erst nach den gemeinschaftlich bestehenden Schulden zurückzuerstatten. Damit dürfte C dann wohl ziemlich dumm aus der Wäsche gucken, wenn die GbR noch in den roten Zahlen ist.
Persönliche Ausgaben (z.B. für Umzug) sind auch keine rückforderbaren Einlagen - da ist schief gewickelt.

Wenn es nicht mehr geht, dann muss man eben einen möglichst sauberen Strich ziehen - als nach dem immer wieder wahren alten Spruch: "Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende"
Wenn alle Beteiligten ein Grundmaß an Vernunft haben, dann ist die Auflösung und Vermögensauseinandersetzung (Aufteilung) natürlich auch ohne Gericht möglich. Leider schaltet in solchen Situationen oft der Verstand ab.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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