Ein-Mann-Gesellschafter Tod, kein geschäftsführer

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
PocketSun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 13x hilfreich)
Ein-Mann-Gesellschafter Tod, kein geschäftsführer

Hallo,
Ich hoffe ich kann die Sachlage so präzise wie nötig erläutern und jemand weiß Rat.

Meine Schwiegermutter ist vor 2 Wochen bei einem Autounfall verstorben. Sie war alleingesellschafterin und hatte keinerlei nachfolgerregelung getroffen.
Es gibt einige Angestellte.

Nun das naheliegende Problem. Es gibt keinen Geschäftsführer und die einzigen beiden direkten Nachkommen, waren nicht in der Firma involviert.

Beide wissen nichtmal ob sie das Erbe überhaupt annehmen sollen.

Meine Frage ist folgende:
Ist die gmbH derzeit wirklich handlungsunfähig? Ein Anwalt ist zwar eingeschaltet, drängt aber lediglich darauf das mein Mann das Erbe ausschlägt. Leider bestehen nur Aussagen über angebliche schulden der Firma. Meiner Meinung nach aber nicht ausreichend bewiesen.

Wie sollten die Erben vorgehen? Gibt es die Möglichkeit eine Art Notgeschäftsführer zu bestellen, bzw. Was ist nötig um die Firma handlungsfähig zu machen?
Wenn es auf einen Verkauf der Firma hinauslaufen sollte, wie wäre ein möglicher Ablauf?

Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand Rat geben könnte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Insbesondere da hier wohl auch Detailsprüfungen erforderlich wären.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ein Blick in die Bilanzen lassen schnell erkennen ob Geld da sein "kann" oder eher nichts. Unter Unternehmensregister.de kann man die aus dem Vorjahr direkt einsehen.

Solange das Erbe nicht angetreten wird, ist es nicht eure Firma, daher könnt ihr nichts bestimmen.

So ein paar grobe Infos über die Firma und ein zu erwartendes Erbe wird man wohl herausgekommen können.



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