Darf ein Auszug eines Handelsregister-Auszuges von Dritten veröffentlicht werden?

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 16:31:16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Auszug eines Handelsregister-Auszuges von Dritten veröffentlicht werden?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und habe nach einer ausführlichen Suche nicht den Beitrag gefunden der mir bei der Bewältigung meiner Fragestellung hilft. Darum nun also ein eigener Beitrag.

Ein Dritter hat auf seiner Webseite die Gesellschafter-Verteilung unserer GmbH (Anteile der Gesellschafter) veröffentlicht. Meine Frage dazu: Darf man das? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen die Veröffentlichung vorzugehen?

Viele Grüße,
Basti

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Sofern das aus dem öffentlichen Teil des Handelsregisters stammt, darf er das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Sogar das Handelsregister selbst stellt diese Daten öffentlich - nur nicht so leicht zu finden.
https://www.handelsregister.de + https://www.unternehmensregister.de (Verlag)

Es ist Sinn des Handelsregister das Dritte erkennen können wer ihr Geschäftspartner ist, daher ist das öffenltich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 16:31:16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@Harry van Sell: Was bedeutet aus dem öffentlichen Teil? Ich dachte man muss Geld bezahlen um Daten aus dem Handelsregister zu bekommen.

@cabel: Der Dritte ist keine Wirtschaftsauskunftei im Sinne von z.B. der Schufa. Es handelt sich hierbei um eine Webseite die öffentlich zugänglich Informationen über - in diesem Fall - uns bereitstellt.

@DumitruKurier: Aber dann müssten ja z.B. alle an der Telekom beteiligten Personen für mich direkt ersichtlich sein. Das fände ich äußerst interessant :respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von wegginho):
Ich dachte man muss Geld bezahlen um Daten aus dem Handelsregister zu bekommen.

Und?
Das eine schliest ja das andere nicht aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.06.2018 16:31:16
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist der Akt des "ich zahle und gebe meine Daten ab, um an diese Informationen zu kommen" nicht eine Art Verifizierung, damit sich solche personenbezogene Daten nicht im Netz verbreiten? Das würde ich nicht als öffentlich bezeichnen.

Vielleicht auch einfach eine falsche Ansicht von mir.

Danke auf jeden Fall für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ein Link zu der Seite ist ganz hilfreich....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von wegginho):
Aber ist der Akt des "ich zahle und gebe meine Daten ab, um an diese Informationen zu kommen" nicht eine Art Verifizierung, damit sich solche personenbezogene Daten nicht im Netz verbreiten?
Nein, denn jeder kann und darf diese Information erhalten. Die Information ist somit also öffentlich.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen