Ausscheiden eines GbR-Mitglieds

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
rainerx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausscheiden eines GbR-Mitglieds

Einen schönen guten Tag

Angenommen es gibt eine GbR mit drei Gesellschaftern A, B und C. Gesellschafter A scheidet nun freiwillig aus.
Die GbR besteht erst seit knapp 2 Jahren und ein zur Gründung gewährleisteter Kredit soll nun von B und C (bzw. der bisherige Anteil von A) übernommen werden, wozu die Bank grünes Licht signalisiert hat.
Die Abzahlung des Kredits hat zum Ausscheiden von A noch gar nicht begonnen.
Soweit den dreien bekannt ist (sollte es nicht stimmen, bin ich um jede Korrektur dankbar), wird die anfällige Abfindung für A folgendermaßen erwogen:

Gewinn/Verlust der mit A gewirtschafteten Zeit
plus
Schätzung der vorhandenen Sachwerte
minus
Kreditvolumen

Nun stellt sich die Frage, ob bei der Übernahme des Kredits MIT oder OHNE Zinsen gerechnet wird. Zählt nur der konkrete, von der Bank erhaltene Netto-Betrag oder werden die nun von B und C zu leistenden Zinsen "irgendwie" mitberechnet.

Vielen Dank im Voraus.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Aus einer GbR kann man nicht ausscheiden. Ihr löst die GbR 1 auf, verteilt das Geld und die beiden anderen können dann eine neue GbR gründen.

Dabei wird der "Kredit" so gerechnet als ob ihr heute alles zurückzahlen müsst.

Ansonst ist natürlich alles verhandelbar. Der der was WILL legt drauf.

Uwe

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#2
 Von 
rainerx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Handhabung bei Auflösung der GbR ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Es steht nur nicht explizit drin, ob der Kredit mit Zinsen berechnet wird. Ist das jedoch der Fall, so müßte sich A wahrscheinlich freikaufen. Ist das üblich, bzw. kommt es in der Praxis vor, daß ein Gesellschafter keine Abfindung bekommt, sondern mit Schulden rausgeht?

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
kommt es in der Praxis vor, daß ein Gesellschafter keine Abfindung bekommt, sondern mit Schulden raus geht?


Kommt drauf an welcher Wert vorhanden ist.

Was an "Auflösung" ist denn so schwer. Rechnet aus was wer bekommt oder wer zahlen muss wenn alle gehen. Das wäre das Maximum.

Dann kann sich der Gehende ja auch überlegen zu bleiben aber nichts zu tun.

Irgendwo dazwischen muss man eine Mitte treffen. Ist alles frei verhandelbar.

Uwe



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#4
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Ein Ausscheiden eines Gesellschafters hat zur Folge, daß die GbR aufgelöst werden muss. Eine Ausnahme besteht darin, wenn die Fortbestehung der GbR beim Ausscheiden eines Gesellschafters im Gesellschaftervertrag geregelt ist.

Er bekommt eine Abfindung ansteller seines gesellschaftsanteils. Die Höhe bemisst sich mit dem Betrag, der er erhalten hätte, wenn die Gesellschaft aufgelöst wäre.

Da er für Verbindlichkeiten aus seiner Zeit in der Gesellschaft für mind. 5 Jahren haften soll, kann die Bank ihm für nicht bezahlte Raten in Anspruch nehmen.

die kreditübernahme ist mit dem Bruttokredit zu rechnen

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Da er für Verbindlichkeiten aus seiner Zeit in der Gesellschaft für mind. 5 Jahren haften soll


Wo kommt den das her. Bei einer GbR gibts keinerlei Haftungsbegrenzungen, lediglich Verjährung wäre eine Begrenzung.

Die Gbr Max & Müller & Mayer wird zwingen aufgelöst wenn Mayer geht. Die GBR May & Müller kann aber Nachfolger der ersten werden. Wobei Mayer nur weiter für Max & Müller & Mayer haftet, wenn da noch Verträge bestehen, auch nach 5 Jahren.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo kommt den das her <hr size=1 noshade>


Kommt aus §736 Abs.2 BGB i.v.m. §160 HGB .

quote:<hr size=1 noshade>Bei einer GbR gibts keinerlei Haftungsbegrenzungen, <hr size=1 noshade>


Doch es gibt eine Haftungsbeschränkung nach der Rechtssprechung des BGH. Die Haftung darf für den Dritten deutlich erkennbar und im Einzelfall. Wenn die Haftung aber in den AGB aufgenommen ist, dann ist sie unwirksam.

Es gilt immer die Vertragsfreiheit.

quote:<hr size=1 noshade>Die Gbr Max & Müller & Mayer wird zwingen aufgelöst wenn Mayer geht. <hr size=1 noshade>


Nur wenn im Gesellschaftsvertrag die Fortsetzungsklausel nicht vereinbart ist.

quote:<hr size=1 noshade>Wobei Mayer nur weiter für Max & Müller & Mayer haftet, wenn da noch Verträge bestehen, auch nach 5 Jahren. <hr size=1 noshade>


Das stimmt nicht und entsprecht nicht dem Zweck einer GbR. denn alle Gesellschafter haften gemeinsam und solidarisch. der Gläubiger kann nach beliebig jeder Gesellschafter oder alle in die haftung nehmen. das ist ihm beliebig.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wirrer Vortrag.

Uwe

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