Auflösung GbR

9. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
tutnichtszursache
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung GbR

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir etwas weiterhelfen.
Wann ist eine GbR aufgelöst?
Mit einer schriftlichen Kündigung eines Gesellschafters oder mit der Abmeldung des Gewerbe des einen Gesellschafters?
Mein Partner hat die Gesellschaft zum 31.07.2008 gekündigt, aber hat bis heute noch nicht sein Gewerbe bei Gewerbeamt abgemeldet.
Besteht die GbR in diesem Fall noch?

VIELEN DANK für eure Hilfe!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Mein Partner hat die Gesellschaft zum 31.07.2008 gekündigt"

Ist doch kein Mietvertrag :-) Die löst man gemeinsam auf in dem alle Verträge gekündigt werden und alle Rechnung und Steuern bezahlt.

Was sagt den euer Gesellschaftsvertrag zur Beendigung ?

""nicht sein Gewerbe bei Gewerbeamt abgemeldet.""

Muss er auch nicht. Kann ja alleine weitermachen.

"Besteht die GbR in diesem Fall noch?"

Da er den Vertrag mit dir gekündigt hat kannst du keine Geschäfte danach mehr für die GBR tätigen. Alles laufenden Geschäfte sind immer noch die GBR, bzw es haften immer noch die Mitglieder der GBR gesamtschuldnerisch.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

"Wann ist eine GbR aufgelöst?"

Wenn dies die Gesellschafter wirksam beschließen oder es einen § im Gesellschaftervertrag gibt der dies regelt.

"Mit einer schriftlichen Kündigung eines Gesellschafters....."

Wenn dies der Gesellschaftervetrag vorsieht, kann das der Fall sein.

"Mein Partner hat die Gesellschaft zum 31.07.2008 gekündigt,....."

Und dann? Haben Sie diese Firma nicht zusammen abgewickelt? Hat jemand anderes die Gesellschafteranteile erworben??

"Besteht die GbR in diesem Fall noch?"

Sie haben diese GbR nicht ordnungsgemäß abgewickelt. Sie besteht nach wie vor. Die Gesellschafter, auch die Ex-Gesellschafter, sollten sich dringend treffen um Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich stimme Ali Baba zu. Ob beim Gewerbeamt gemeldet oder nicht, ist egal.
Schließlich gibt es ja auch GbR´s die überhaupt nicht gewerbeamtanmeldepflichtig sind.
Im vorliegenden Fall dürfte bei wirksamer Kündigung eines Partners die GbR aufgelöst sein, der verbleibende Partner arbeitet allein weiter.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Und als aufgelöste Gesellschaft haben sich Forderungen und Schulden auch gleich aufgelöst - witzige Idee.

Die GBR muss abgewickelt werden, solange bestehen die Schulden und Forderungen für beide weiter.

Klar kann einer allein oder mit anderen das selbe Geschäft weiter betreiben.
Klar kann keiner nach der "Kündigung" im Namen des anderen Geschäfte machen.

K.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Klar kann einer allein oder mit anderen das selbe Geschäft weiter betreiben.


Das Geschäft vielleicht schon, aber die GbR wird keiner alleine weiter betreiben können.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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