Hallo liebe Forumscommunity,
gegeben sei folgender Fall. Die F-GmbH besitzt 50 Filialen, ist im Familienbesitz und macht einen jährlichen Umsatz von 40 Mil. Euro. Der Jahresüberschuss von 1 Mil. Euro wird fortgeschrieben/ thesauriert. Insgesamt arbeiten rund 500 Mitarbeiter für die F-GmbH. In der Zentrale der F-GmbH wird produziert und die Erzeugnisse wiederum in den Filialen vertrieben. Macht es Sinn die Geschäftstätigkeit in zwei oder drei Gesellschaften aufzuteilen? Wieso? Welche steuerlichen Effekte hätte ich? Mehr- oder Minderkosten?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
An die Gesellschaftsrechts-Profis (GmbH Struktur)
4. September 2018
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Frage vom 4. September 2018 | 10:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
An die Gesellschaftsrechts-Profis (GmbH Struktur)
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#1
Antwort vom 4. September 2018 | 11:45
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitat:
An die Gesellschaftsrechts-Profis
Das hier ist ein Laien-Forum.
ZitatMacht es Sinn die Geschäftstätigkeit in zwei oder drei Gesellschaften aufzuteilen? :
Kann sein, kann aber auch nicht sein.
ZitatWieso? :
Dafür: z.B. Haftungsbegrenzung
Dagegen: z.B. mehr Aufwand, mehr Kosten
ZitatWelche steuerlichen Effekte hätte ich? :
Kommt auf dein Verhältnis zur F-GmbH an.
ZitatMehr- oder Minderkosten? :
Mehr natürlich.
#2
Antwort vom 6. September 2018 | 16:42
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Wozu bedarf es mehr Gesellschaften ?
Die einzelnen Filialen könnte man als eigenständige Vertriebsgesellschaften ausstatten aber ob das unbedingt sein muss kann so noch nicht gesagt werden
Und jetzt?
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