Änderung des Namens und Gegenstands einer GmbH

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
marcolino123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Namens und Gegenstands einer GmbH

Hallo zusammen,

welche Schritte sind notariell notwendig um den Gegenstand und den Namen einer GmbH ändern zu lassen?

In diesem Fall geht es speziell um eine derzeit ruhende GmbH ohne geschäftliche Aktivität mit nur einem geschäftsführendem Gesellschafter. Sie soll nun reaktiviert werden und für eine neue geschäftliche Aktivität genutzt werden.

Welche Schritte sind dafür notariell notwendig und auf welcher Basis würde eine Abrechnung der einzelnen notwendigen Schritte erfolgen?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten. Vielen Dank für die Mithilfe...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Es muss ein Gesellschafterbeschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Das ganze dann notariell beurkundet und dann beim Handelsregister angemeldet werden. Würde das einfach aus einer Hand vom Notar begleiten lassen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen