Hallo,
wir haben derzeit ein Problem, dass mich erstmals veranlasst, in einem Rechtsforum Rat zu suchen.
Folgender Sachverhalt:
Mein Freundin hat sich Anfang des Jahres 2004 zur Schöffenwahl gestellt. Ende des Jahres kam dann der Bescheid, dass sie als Schöffin für die nächste Periode 2005 bis 200x gewählt wurde.
Da sich unsere familiäre Situation geändert hat, weil unsere einjährige Tochter sehr auf meine Freundin fixiert ist und den ganzen Tag betreut werden muss (ich selbst bin die Woche über nicht da, die Großeltern können ebenfalls nicht helfen und ein Krippen-/Kindergartenplatz ist auch nicht vorhanden), haben wir die Entscheidung getroffen, der Wahl zu widersprechen - eben aus genannten familiären Gründen.
Den Widerspruch haben wir fristgerecht (per normaler Post) unter Bezugnahme auf den genannten Grund abgeschickt. Der Grund des Widerspruchs wird im übrigen so im Begleitschreiben zur Wahl auch als legitim genannt.
Natürlich kommt jetzt das dicke Ende: Unser Widerspruch ist angeblich nicht eingegangen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass wir eine Kopie nochmals einreichen sollen und damit wäre die Angelegenheit geregelt. War sie aber nicht. Zu weihnachten bekommt meine Freundin einen netten Brief mit schönen Wünschen und dass man sich auf die Zusammenarbeit freue. Wir haben natürlich sofort interveniert und mit dem zuständigen Richter gesprochen.
Ohne jetzt das gesamte Telefonat wörtlich zu wiederholen: Er hat auf eine ziemlich unflätige Weise meine Freundin zu“recht“gewiesen, dass es ihr Pech sei und sie jetzt gefälligst zu erscheinen hätte und was mit unserer Tochter in der Zeit ist, wäre ihr Problem. Mir fallen auf diese Reaktion einige Gewaltfantasien ein.
Abgesehen davon bin ich mehr als enttäuscht, wie hier mit Menschen umgegangen wird, die sich eigentlich gesellschaftlich engagieren wollen. Dass daraus aktuell nichts wird, ist das eine, dass wir es deshalb nie wieder tun werden eine andere.
Jetzt zum eigentlichen: Wie kommt meine Freundin aus dem Schöffenamt?
zurückgewiesener Widerspruch gegen Schöffenwahl
5. Januar 2005
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Frage vom 5. Januar 2005 | 17:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
zurückgewiesener Widerspruch gegen Schöffenwahl
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#1
Antwort vom 5. Januar 2005 | 19:19
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 36x hilfreich)
Hi,
ich weiss zwwar nicht warum, aber (zumindestens in Berlin) ist für die Entlassung von Schöffen die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese Aussagen von einem Richter war sicher ein "Hammer", aber wo Menschen Fehler machen, sind auch Richter davor nicht gefeit. Vielleicht ist man bei der StA vernünftiger, fragen kostet nichts.
Gruss Hans-Jürgen
***
#2
Antwort vom 5. Januar 2005 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ansonsten würde ich das Gespräch mit dem Präsidenten des Landgerichts suchen
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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