welche Möglichkeit bei Betrugsfall Autokauf

16. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ostfrontveteran
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
welche Möglichkeit bei Betrugsfall Autokauf

Hallo,

ich möchte kurz meinen Fall schildern,

Nach der Trennung von meiner Lebensgefährten, mit der ich ein gemeinsames Kind habe, ist sehr viel passiert und ans Licht gekommen was sie alles während der Beziehung getan. Ich habe zu einem bestimmten Fall eine Frage.
Es geht um den Kauf eines Autos für meine Ex- Freundin.
Da wir derzeit nicht unbedingt die finanziellen Mittel hatten uns ein Fahrzeug zu leisten aber meine EX-Freundin ein Auto haben wollte, bekamen wir das Geld von meinen Großeltern um das Auto zu bezahlen.
Mein Großvater übergab meiner Ex-Freundin den Betrag in Bar. Beide zusammen waren beim Autohaus und kauften das Auto. Sie unterschrieb den Kaufvertrag!
Von dem Tag an war alles anders in der Beziehung. Sie tat regelrecht alles damit ich die Beziehung beende. Tat ich aber nicht, so das sie nach ca. 5 Monaten von einem Tag auf den anderen die Beziehung beendete.
Natürlich wollte sie das Auto behalten. Auf Nachfrage und aussprechen meiner Vermutung (das sie das Auto "abgezogen" hat), bekam ich grinsend von ihr wörtlich die Antwort : Ich habe dich doch eh schon seit über einem Jahr nicht mehr geliebt (da war der Autokauf 4 Monate her), und das Auto bekommt ihr bestimmt nicht zurück.
Als ich Tage später mir einfach den Wagenschlüssel genommen habe und gesagt habe das ich meinem Großvater das Auto zurück gebe, ist sie mit ihrem neuen Freund sofort zur Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung machen gegangen. Nach 24h gab ich ihr den Schlüssel wieder. Auch das drängen ihrer Eltern , meiner Familie das Fahrzeug zurück zu geben, brachte kein Erfolg.

Gibt es überhaupt eine Chance oder Möglichkeit irgendwas rechtlich dagegen einzuleiten??? Sie gibt ja indirekt zu das sie sich ein Auto erschleichen wollte und ihr Verhalten nach dem Kauf und bis jetzt sprechen offensichtlich dafür.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich sehe da keinen juristischen Betrug.

Ihr wurde Geld für ein Auto geschenkt.
Sie hat ein Auto gekauft, wurde Eigentümerin.
Damit ist die Sache erstmal erledigt.


Besser wäre hier gewesen, das der Großvater oder Du den Wagen gekauft hätten.


Eventuell liese dich da noch etwas wegen groben Undank machen. Dazu wäre erfoderlich, dass im Großen und Ganzen durchch einzelne Verhaltensweisen ein Gesamtbild des Undanks entstanden ist,

Einfach wird das nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Vor allem:
Wenn jemand rechtliche Schritte einleiten könnte, dann nicht der Fragesteller, sondern der Großvater. Denn der hat das Geld verschenkt - nur er könnte es zurückfordern (es sei denn, man greift zu Konstruktionen wie "Forderungsabtretung").
Zurückgefordert werden kann auch nicht das Auto, denn ein Auto wurde nicht verschenkt. Es kann "nur" das Geld zurückgefordert werden, was der Großvater zum Kauf des Autos geschenkt hat.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Sie gibt ja indirekt zu das sie sich ein Auto erschleichen wollte


Und das kannst du gerichtsfest wie beweisen?

quote:
und ihr Verhalten nach dem Kauf und bis jetzt sprechen offensichtlich dafür


Und das kannst du gerichtsfest wie beweisen?

quote:
bekamen wir das Geld von meinen Großeltern um das Auto zu bezahlen


Schon keine geschickte Konstruktion, wenn das Geschenk für euch beide gewesen sein sollte, dann der Freundin alleine das Geld zu geben und sie alleine den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen. Hätte ich nicht gemacht, egal wie rosarot zu dem Zeitpunkt noch alles war.

Keine Ahnung, ob man mit drei Zeugenaussagen (Opa, Oma, du) ein Gericht überzeugen kann, daß das Geschenk für euch beide gewesen sein sollte und nicht nur für deine Freundin.

quote:
Zurückgefordert werden kann auch nicht das Auto, denn ein Auto wurde nicht verschenkt. Es kann "nur" das Geld zurückgefordert werden, was der Großvater zum Kauf des Autos geschenkt hat.


AFAIK kann bei einem zweckbestimmten Geschenk auch das stellvertretende Commodum herausgefordert werden (wenn es eine Sache ist), aber das müßte ich noch mal nachlesen.

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