vollmacht

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
vollmacht

hallo,
war heute bei der Agentur für Arbeit mit einer Vollmacht mit
folgendem Inhalt : Frau ......, wohnhaft: ... , erteile ich Vollmacht zur Wahrnehmung meiner Interessen bei Behörden, Banken, Firmen uw. Gleichzeitig ist sie zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.

ausgestellt am 06.10.2001. Unterschrift.
Diese Vollmacht wurde nicht anerkannt, da zu alt und nicht in Ordnung.Wie muß eine Vollmacht ausgestellt sein und wie alt darf sie sein.Wer weiß Bescheid? Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

Viele Grüsse
Gilla

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Wenn die Dir auf dem Arbeitsamt sagen, die Vollmacht ist zu alt, dann müssen die auch wissen, wie alt so eine Vollmacht sein darf.

Die müssen doch irgendwas gesagt haben, oder Du musst doch irgendwas gesagt/gefragt haben?!?!?!?!?

Die erste Frage wäre doch instinktiv: "Wieso?"... und dann hätte doch eine Antwort kommen müssen.

Und WAS soll da nicht in Ordnung sein???
Blatt zu klein, zu gross, zu bunt, zu gelb..... Schrift zu klein, zu alt.....

IRGENDWAS müssen die doch gesagt haben.

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#2
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wohnirrtum,
natürlich habe ich gefragt wie alt eine Vollmacht sein soll. Die Antwort, sie muß ein neueres Datum haben. Das wars in der Menschenschlange als Antwort. Ich werde mich also weiter schlau machen müssen.

Viele Grüsse
Gilla.

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt.

Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie die Vollmacht ausreichend konkretisieren und auch die jeweiligen Personen genau benennen und individualisieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben eine neue Vollmacht ausgestellt u. genau, wie Sie es geschrieben haben - konkretisiert -. z.B. angegeben, Krankenkasse, Arb.amt, usw.
Ich hoffe, daß diese Vollmacht in Ordnung ist.

Mit freundlichen Grüssen
Gilla

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Gilla,

denken Sie auch daran, dasjenige (Tätigkeiten usw.) zu konkretisieren, wofür Sie die jeweilige Person bevollmächtigen wollen.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#6
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Herr Roenner,
vielen Dank nochmal für Ihre weitere Nachricht. Die Vollmacht schreibe ich zwar, da auf mich übertragen. Ich habe heute einen neuen Text geschrieben: Ich.... erteile hiermit
Frau... (jeweils Anschrift u. Geb.Datum) Auftrag u. Vollmacht mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten: gegenüber allen Behörden, gesetzliche Kr.kasse, AA, Berufsgen., Renten-,Sozialvers.amt, gegenüber dem Arbeitgeber.Die Bevollmächtigte ist befugt, in diesen oben aufgeführten Beziehungen für mich sämtl. Anträge zu stellen, Erklärungen abzugeben
oder in Empfang zu nehmen sowie Zahlungen zu leisten oder in Empfang zu nehmen.
Ich denke das reicht.Ach ja, Datum u. Unterschrift noch von meinem Bekannten.
Mit freundlichen Grüssen
Gilla

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Gilla,

ich denke auch, dass dieses ausreichend ist.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Und diese Vollmacht nun jede Woche neu ausstellen....... oder???

Nach einer Woche kann die Vollmacht doch schon wieder veraltet sein.

Die Frage, wie alt eine Vollmacht sein darf ist noch nicht beantwortet.

Erlöschen der Vollmacht:

Bei Befristung: nach Ablauf der Frist
Bei bedingter Vollmacht: bei Wegfall der Bedingung
§168/I 1.Altern.: mit Beendigung des Grundverhältnisses èz.B. mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlöschen alle damit verbundenen Vollmachten
§168/I 2. Altern.: bei Widerruf (Ausnahme: unwiderrufliche Vollmacht)
Rechtsfolge: dem Bevollmächtigte fehlt die Vertretungsmacht[/B]

Einfach zu sagen, die Vollmacht ist zu alt... kann ich nicht entnehmen.

Und die Form:
grundsätzlich formfrei, selbst wenn Rechtsgeschäft einer Form bedarf (§ 167 II)

Wieso muss Gilla die Vollmacht konkretisieren???
Wozu gibt es eine Generalvollmacht??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Wohnirrtum,

das Erlöschen der Vollmacht habe ich in einem vorherigen Beitrag sehr wohl aufgegriffen. Schauen Sie weiter oben mal nach.

Eine Generalvollmacht kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn man einer anderen Person all umfassende Rechte einräumt. Folglich ist eine genau konkretisierte und präzisierte Form der Vollmacht sowohl für den Vollmachtgeber, als auch für die Dritten von Vorteil. Auch die Rechtsklarheit spielt hier mit rein.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#10
 Von 
gilla
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend Herr Roenner u. Wohnirrtum,
gestern habe ich die Vollmacht - so wie oben beschrieben - ausgestellt. Mal sehen, wann die ersten Schwierigkeiten auftreten. Ich werde mich dann melden.

Vielen Dank
Gilla

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen Gilla.

Viel Erfolg!


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


--

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