Hallo,
inwieweit besteht für den Auftraggeber eine Zahlungspflicht, wenn der Auftragnehmer die Rechnung verspätet nach §14 VOB Teil B
vorlegt?
Konkret geht es um folgendes:
Im Frühjahr 2008 wurden Handwerksleistungen, die am 18.04.08 beendet wurden, erbracht. Mit Datum 31.01.09 (Zugang am 14.02.09 beim Auftragnehmer) wurde die Rechnung erstellt, allerdings nicht nach §14 VOB Teil B
.
Ich bitte um eine schnelle Antwort.
verspätete Rechnung
16. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2009 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
verspätete Rechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Februar 2009 | 13:12
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
> Im Frühjahr 2008 wurden Handwerksleistungen, die am 18.04.08 beendet wurden, erbracht.
Dann verjährt der Anspruch frühestens zum 31.12.2011, §§195 ff. BGB
.
Und jetzt?
Schon
268.392
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten