verspätete Rechnung

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
torroya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
verspätete Rechnung

Hallo,


inwieweit besteht für den Auftraggeber eine Zahlungspflicht, wenn der Auftragnehmer die Rechnung verspätet nach §14 VOB Teil B vorlegt?

Konkret geht es um folgendes:

Im Frühjahr 2008 wurden Handwerksleistungen, die am 18.04.08 beendet wurden, erbracht. Mit Datum 31.01.09 (Zugang am 14.02.09 beim Auftragnehmer) wurde die Rechnung erstellt, allerdings nicht nach §14 VOB Teil B .

Ich bitte um eine schnelle Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Im Frühjahr 2008 wurden Handwerksleistungen, die am 18.04.08 beendet wurden, erbracht.

Dann verjährt der Anspruch frühestens zum 31.12.2011, §§195 ff. BGB .

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