versehentlich 1.Klasse gefahren mit 2.Klasse Ticke

26. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
meist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
versehentlich 1.Klasse gefahren mit 2.Klasse Ticke

Wir sind als Familie mit einem Ticket 2000 an einem feiertag unterwegs gewesen. Als die Tickets kontrolliert wurden, stellten wir fest, dass wir in einem 1. Klasse-Wagen saßen. Dies war anhand der Ausstattung nicht erkennbar. Da die Bahn 15 Min. Verspätung hatte, sind wir mit Kind und Kinderwagen in den Wagen gestiegen, der direkt vor uns anhielt.
Bei der Kontrolle boten wir an, am nächsten Bahnhof den Wagen zu wechseln, da es ein Versehen ist. Dies wurde abgelehnt und eine Fahrpreisnacherhebung wurde über 40,00€ pro Person erhoben.
Besteht eine Chance auf Nichtgeltendmachung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Da nahezu überall an den Türen Aufkleber mit der Ziffer der Wagenklasse angebracht sind, war die benutzte Wagenklasse erkennbar.

Warum sollte nun die nachträgliche Fahrpreisanpassung wieder aufgehoben werden?

Wenn man sich nicht sicher ist, weil man einfach erstmal in den Zug atemlos hineingehüpft ist, guckt man sich doch um, ob man tatsächlich richtig ist?

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Lukas7,23

es handelte sich um eine S_bahn, der Wagen war von innen nicht erkennbar markiert und wenn wir es gemerkt hätten, müsste ich hier diese frage nicht stellen, oder

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Schildern Sie der Bahn die Umstände schriftlich, wie hier geschehen, und appellieren Sie an deren Kulanz.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
es handelte sich um eine S_bahn, der Wagen war von innen nicht erkennbar markiert

Muss er auch nicht.
Aber von außen war er es. Mit den üblichen gleben Streifen und der Klasse direkt neben/an/auf der Einstiegstür.
An der Decke des Banhnhofs hängen auch diese Anzeigen auf denen auch steht wo die 1. Klasse in dem Zug platziert ist.



quote:
und wenn wir es gemerkt hätten,

'Hab ich nicht gemerkt' ist leider kein juristisches Argument.
'Es gab keinerlei Hinweise/Informationen anhand derer man die Erkenntnis hätte entnehmen können' wäre das schon wirksamer.
Das darf sich dann jedoch nicht auf die Innenansicht beschränken bei einer Vielzahl von Informationsmöglichkeiten.
Und wäre zudem komplett vom Fahrgast zu beweisen.


Somit wird nur der Weg über die Kulanz bleiben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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