Guten Abend!
Befinde mich zur Zeit in einer mehr oder weniger schwierigen Situation.
Es handelt sich um folgendes:
Habe mit meinem Freund September und Oktober 2005 bei einer Bekannten gewohnt.
Miete wurde gezahlt (direkt an die Bekannte), insgesamt 225 Euro inkl. Nebenkosten. Für den Monat September wurde vereinbart keine weiteren Kosten in Rechnung zu stellen, da diese anderweitig beglichen wurden.
Nun meldet sich diese Person am 12.02.06 und behauptet, wir hätten noch Schulden, in Form von NK zu begleichen, von denen zuvor noch nie die Rede war, da wir alles an Miete und Nebenkosten gezahlt hatten.Der noch zu zahlende Betrag würde 60 Euro betragen.
Wir sind in keine Mietverträge o.ä. eingetragen.
Wir, ich und mein Freund fühlen uns nicht dazu aufgefordert, den Betrag zu zahlen.
zur Person der Bekannten:
Eine Frau, die ein sehr Schuldenreiches Leben führt, was auch darauf zurückzuführen ist, warum sie überhaupt Geld von uns will. Ich und mein Freund sind nicht die einzigsten Opfer, anderen Personen hat sie auch schon mit einem RA angedroht.
Wie gesagt, es gibt keine Beweise, Verträge o.ä. in welchen unsere Namen (die von mir und meinem freund)erwähnt sind.
Jetzt meine Frage:
Bin ziemlich ahnungslos diesbezüglich.
Mit was müssen wir rechnen?
Was muss beachtet werden, das wir Recht behalten?
Würde mich auf schnelle Antwort von Ihnen freuen!
Danke im voraus!
unberechtigte Forderung von Privatperson
6. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2006 | 21:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
unberechtigte Forderung von Privatperson
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#1
Antwort vom 6. März 2006 | 21:35
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 16x hilfreich)
Wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen oder mietverträge etc. gibt wird ihre Bekannte wenig bis gar keine Chancen haben ihre Forderungen gegen sie erfolgreich einzuklagen. sie ist in der Beweispflicht nicht sie.
#2
Antwort vom 7. März 2006 | 14:53
Von
Status: Praktikant (567 Beiträge, 225x hilfreich)
Thema: unberechtigte Forderung von Privatperson
Unberechtigte Forderungen sind und bleiben unberechtigt.
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#3
Antwort vom 8. März 2006 | 17:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die bisher abgegebenen Beiträge.
#4
Antwort vom 8. März 2006 | 18:05
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
In diesem Beispielsfall kommt es auf die Beweisbarkeit der jeweiligen Positionen an. Da Ihre Bekannte von Ihnen eine finanzielle Erstattung von Nebenkosten haben möchte, ist sie auch dementsprechend beweispflichtig, dass ein derartiger Anspruch besteht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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