nicht bestellte zeitschrift

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
nicht bestellte zeitschrift

hallo ihr wissenden,

ich bekam, kurz vor weihnachten eine zeitschrift. zunächst dachte ich, das sei eine werbeaktion. ich schmiß sie weg. ich mag diese zeitschrift nicht. bin sogar bekannt für mein geläster über das blatt;)

kurz darauf bekam ich einen brief von presse-union, in dem ich als abonennt begrüßt wurde.
ich habe der firma mitgeteilt, dass ich kein abo bestellt habe und es auch nicht wünsche. hilfsweise habe ich widerrufen. die (nunmehr) 3 zeitschriften liegen zur abholung bereit.

nun schreiben die, dass ich ja die agb gelesen hätte und somit wüßte, dass bei einem jahresbetrag von unter 200€ kein widerruf möglich sei vor ablauf eines abonenntenjahres. natürlich kenne ich die agb nicht, wenn ich nix bestellt habe...

montag kam dann die vierte zeitschrift:(

was kann und sollte ich tun?

danke

sunbee

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

81x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@paul hundt

boah, mehrere jahre bei 123 und darauf bin ich noch nicht gekommen:( mach ich gleich fertig die anfrage:)

danke

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

ZITAT:
"nun schreiben die, dass ich ja die agb gelesen hätte und somit wüßte, dass bei einem jahresbetrag von unter 200€ kein widerruf möglich sei vor ablauf eines abonenntenjahres."

LOL

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Schick den Krempel unfrei zurück und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> LOL

Wieso? §505 BGB i.V.m. §491 BGB sagt das doch aus.

Im vorliegenden Fall muß man sich doch gar nicht ums Widerrufsrecht kabbeln, weil die Gegenseite im Zweifel nicht mal den Vertragsabschluß beweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

danke für eure antworten.

@paul hundt

ich werde hier berichten. ist doch ehrensache.

@der raecher

den artikel bei wikipedia habe ich gelesen und die zeitschriften schon verpackt. die sende ich morgen erstmal unfrei weg.

@wellkamp

so sehe ich es auch. nach lektüre von widerruf und rückgabe aber denke ich, die könnten doch behaupten ein vertrag sei über fernabsatz zustande gekommen. wenn ich das da richtig verstehe, gibt es bei zeitschriften tatsächlich kein widerrufsrecht, wohl aber rückgaberecht.

die zeitschrift war ca . eine woche vor diesem brief, dass ich ein abo bestellt hätte, da. trotz sofortiger reaktion liefern die den s... weiter.


sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das Zusenden unverlangter Waren, stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Form einer unzumutbaren Belästigung - § 7 UWG – dar; mehrfach obergerichtlich entschieden, z.B. OLG Köln v. 19.10.2001 in 6 U 11/01 .

Entsprechende europarechtliche Verbraucherschutzbestimmungen sind inzwischen auch in § 241a BGB umgesetzt. Danach begründen unverlangte Zusendungen KEINEN Anspruch gegen den Empfänger. Kein Anspruch bedeutet dabei, nicht nur keinen Zahlungsanspruch, sondern auch kein Herausgabeanspruch bzw. Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung. Sie können also die Zeitschriften behalten oder wegwerfen, ganz wie es Ihnen gefällt, ohne dafür zahlen zu müssen.

Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn der Empfänger erkennen konnte, dass es sich im einen Irrtum des Zusenders handelt, oder aber der Zusender kein Unternehmer im Sinne verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften ist.

Wenn Sie tatsächlich die Zeitschriften nicht bestellt haben, dann sollten Sie dem Zusender noch einmal – NACHWEISBAR - einen Brief schreiben, in welchem Sie nach dem Grund der Zusendung fragen und im Übrigen auf § 241a BGB und § 7 UWG hinweisen. Meldet sich der Zusender nicht, machen Sie meiner Meinung nach mit den Zeitschriften was Sie wollen.

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Hi Sunbee,

ich würde an Deiner Stelle überhaupt nicht weiter reagieren. Zur Rechtslage ist eigentlich alles gesagt. Selbst wenn bei der ersten Lieferung ein Schreiben dabei gewesen sein sollte, in dem so sinngemäß stand: "Wenn Ihnen die Zeitschrift nicht gefällt, schicken Sie sie einfach zurück. Ansonsten entsteht ein Jahresabo zum Preis von X Euro", ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Ich habe den gleichen Sch**** auch schon mal durchgemacht. Nach der ersten Mahnung habe ich damals geantwortet, dass ich kein Abo abgeschlossen habe und sie mir doch - bevor ich irgendetwas zahle - erstmal das Gegenteil nachweisen sollen. Es folgten weitere Mahnungen und irgendwann ein Schreiben eines Anwaltes. Dem Anwalt habe ich dann einfach mitgeteilt, dass ich seinen Mandanten schon mit Schreiben vom xx.xx.xxxx aufgefordert habe, mir die Existenz eines wirksamen Vertrages nachzuweisen, was bisher nicht geschehen sei. Drei Tage später erhielt ich ein Entschuldigungsschreiben des Anwalts. Er habe sich halt auch die Richtigkeit der Angaben seines Mandanten verlassen, habe aber jetzt das Mandat niedergelegt und werde auch keine weiteren Mandate für diese Firma übernehmen. Seitdem habe ich nie wieder etwas gehört.

Gruß,

Axel

-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

danke für die antworten ihr zwei

@mausi

. vielen dank. manchmal doch gar nicht so schlecht, wenn man nicht so aus dem haus kann, sonst wäre der brief heute schon so wie oben geschrieben raus. so verbinde ich die frage nach dem vertrag mit dem vorschlag.:)

danke für die nennung der paragrafen. ich habe jetzt ein einschreiben fertig, in dem ich nach grund der zusendung frage und die §§ erwähne

@axel

auch dir danke. ich war zunächst richtig sauer, als ich ca eine woche nach erhalt der ersten zeitschrift diesen brief bekam über ein angebliches abo. habe mich dann aber abgeregt, weil diese firma ja nicht wissen kann, wie ich zu der zeitschrift stehe;)

da stand: wir freuen uns sie ab 00.00.0000 (rückwirkend zum erhalt des ersten exemplares) als abonennten begrüßen zu dürfen. ihr abogeschenk (irgendwas mit usb) erhalten sie, sobald die erste zahlung bei uns eingegangen ist.

es war also nicht ganz so wie du es in deinem fall beschreibst.

ich habe dann sofort, noch am tag des erhalts des briefes, geschrieben einschreiben;) -bin ja nicht ganz umsonst schon ein paar tage hier -dass ich nichts bestellt habe, nicht s möchte und eben hilfsweise widerrrufe.

sunbee



-- Editiert von Sunbee1 am 08.01.2009 19:30

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sunbee: Vor Jahren passierte mir dasselbe. (PVZ=Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf, Zeitschrift "Eltern".)
Ich sandte nichts zurück, sondern freute mich über die kostenlose Zeitschrift. Bei geringwertigen Artikeln mit kurzer Aktualitätsdauer wie Zeitschriften braucht man diese nicht einmal zur Abholung aufzubewahren.
Schreiben eines "Anwaltes" (Hahnekam) ignorierte ich, bis der Verein nach einem halben Jahr aufgab.
Gruß !

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ikarus

auch dir danke. ich habe heute nun das einschreiben an die besagte fa gesendet und warte mal, was die sagen.
ich jedenfalls werde ggfallls der dinge harren und sie *aussitzen*, wie mir hier geraten wurde.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@all

die firma hat reagiert.
sie würden meine abokündigung zum dezember 09 annehmen. :???: ein früherer zeitpunkt sei nicht möglich :???:

kein wort dazu, dass ich kein abo abgeschlossen habe:( und nur hilsweise widerrufen (nicht gekündigt!!)

die zeitschrift kam in der einen woche nicht, da dachte ich, es ist vorbei...doch sie kam mit 2 tagen verspätung dann doch wieder.

ich sitze das jetzt aus.

danke für eure hilfe

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Aus meiner Sicht haben Sie - falls tatsächlich keine Bestellung vorliegt - alles Erforderliche getan. Bewahren Sie Ihre Schreiben auf. Leider werden Sie wohl warten müssen, bis die Rechnung kommt, und dann kommt's halt zum Schwur.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mausi

vielen dank.

ja, ich warte jetzt ab und beide schreiben (mein einschreiben i. kopie, den beleg und d. brief der firma) liegen feuer, wasser und sturmsicher;) verwahrt.

sunbee

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