Schönen guten Abend,
zu aller erst, ich hoffe, dass ich in der Kategorie "Generelle Themen", richtig bin.
Es geht um folgendes.
Ich habe noch einige Sachen, wie Kleidung, elektronische Geräte und DVD's in der Wohnung meiner Ex-Freundin.
Vor einiger Zeit lebten wir noch zusammen, ich bin dann zu-gezogen, stehe also nicht im Mietvertrag. Die Miete und Unkosten habe ich trotzdem bezahlt, ich habe sogar noch die Schlüssel.
Da ich jetzt 150 km von ihrem Wohnort entfernt wohne und kein eigenes Auto besitzte, bin ich auf andere angewiesen.
Als ich ihr sagte, dass ich kommen werde, um die Sachen zu holen, passte ihr das nicht. Ihre Freundin würde noch um diese Uhrzeit schlafen und ich würde sie wecken - sie hätte also was dagegen, dass ich in ihre -die auch mal meine war- Wohnung trete um meine Sachen zu holen.
Da mir aber der ehtische und der freundliche Gesichtspunkt egal ist, würde ich gerne trotzdem einfach in die Wohnung maschieren, um mein Eigentum zu holen.
Meine Frage jetzt: darf ich das?
Es liegt nicht daran, dass sie die Sachen nicht rausrückt, sondern einfach daran, dass ihr die Uhrzeit, wenn ich komme, nicht passt.
Würde mich auf die Antworten sehr freuen.
-----------------
""
mein Eigentum in der Wohnung von Ex-Freundin
22. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. Dezember 2011 | 16:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
mein Eigentum in der Wohnung von Ex-Freundin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Dezember 2011 | 17:40
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo ,
Willst du deine Sachen? oder willst du deinen Kopf durchsetzen?
Vereinbare eine Zeit die euch beiden passt und gut is.
lg
edy
-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Dezember 2011 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
quote:
Meine Frage jetzt: darf ich das?
Ich würde davon abraten.
Abgesehen von der strafbaren Handlung des Hausfriedensbruches:
Es soll schon vorgekommen sein, das hilflose geschockte Frauen von einem Einbrecher ausgingen und im Rahmen des Notwehrrechtes handelten ...
Oder einfach versuchte Vergewaltigung schreien ... wäre ja nicht das erste Mal ...
Abgesehen davon, dürfte die Gute längst das Schloss gewechselt haben?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 23. Dezember 2011 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (38325 Beiträge, 13978x hilfreich)
Was kann die Ex dafür, dass Du kein Auto hast? Was kann die Ex dafür, dass Du beim Auszug die Sachen nicht mitgenommen hast? Wegen einiger DVDs und ein paar gebrauchten Klamotten, lohnt sich der Aufwand wirklich? Ansonsten, Termin vereinbaren. Da bist Du nun mal auf Einvernehmen angewiesen.
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.493
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
23 Antworten