gerichtliches Mahnverfahren. und nun?

14. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)
gerichtliches Mahnverfahren. und nun?

Meine Freundin bekommt von ihrer Nachmieterin für die Überlassung von Möbeln 850 €. Dies ist alles vertraglich festgehalten, Zahlung in Raten zu monatlich 200 €. Die 1. Rate war am 15.11. fällig. Gezahlt hat diese nicht, wir haben sie schriftlich gemahnt, 2 mal, dann Mitte Dezember das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Sie hat weder widersprochen noch gezahlt. Jetzt müssen wir den Vollstreckungsbescheid machen. Doch ich hab dabei die Befürchtung, dass bei der guten Frau nichts zu holen ist. Sie ist auszubildende, 19 Jahre alt.
Wie sieht es aus, können wir auch auf den Kosten sitzen bleiben oder besteht irgendwie die möglichkeit, auf jeden Fall an das Geld zu kommen. Die möbel einfach abholen können wir auch nicht. wir wohnen in S.-H., die Nachmieterin in Baden- württemberg an der schweizer Grenze. Besteht irgendwie die möglichkeit, Gehaltspfändung oder so zu machen?

Danke!

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

den VB würde ich auf jeden Fall durchziehen. Dann habt ihr einen Titel, der 30 Jahre gültig bleibt. Irgendwann wird sie (eventuell) mal Geld verdienen.

Wenn sie derzeit kein Geld hat, zahlt ihr erstmal die Kosten, das ist richtig.

Gehaltspfändung und/oder Kontopfändung kann sich lohnen. Allerdings liegt die Pfändungsfreigrenze bei 940,00 EUR. Nur wenn sie darüber verdient, gibt es bei der Gehaltspfändung was zu holen. Als Auszubildende eher unwahrscheinlich. Ob auf dem Konto was drauf ist, bliebe abzuwarten.

Der Titel ist dann eben für die Zukunft ...

-- Editiert von dr.o.medar am 14.01.2005 09:04:27

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#2
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Wenn ich mir das Alter so anschaue....... könnte man da nicht ggf. auch die Eltern in Regresspflicht nehmen?

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Dafür würde mir jetzt keine Rechtsgrundlage einfallen. Das Mädchen ist 19, also volljährig und für sich und ihr Tun selbst verantwortlich.

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#4
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

@ dr.o.medar: Das ist ja auch wieder klasse. wenn aber jemand Sozialhilfe bekommt, dann ists egal, wie alt derjenige ist, seine Familie muss für ihn zahlen. Ungerechter staat, oder?

ich find es generell schlimm, das einige Leute mit der Gewißheit, Artikel nicht zahlen zu können, diese trotzdem kaufen. Ein Glück haben wir den Vertrag gemacht.

Wenn wir das nächste Mal unten sind, werd ich mal etwas auf sie einwirken...

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#5
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Mädel ist JETZT 19 Jahre alt, wie alt war sie, als die den Vertrag abgeschlossen hat?

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#6
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

JoeyNickel,

mindestens 18, auch wenn sie im Oktober, November, Dezember 2004, Januar 2005 Geburtstag gehabt hätte. Und auch dann immer noch volljährig.

Erste Rate war am 15.11. fällig.

Ich gehe nicht davon aus, daß der Threaderöffner den 15.11.2003 meinte und JETZT erst das MV einleitet.

Du etwa?

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#7
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Nein, aber voll geschäftsfähig wäre sie erst dann, wenn sie das 18te Lebensjahr vollendet hätte. Das heisst, sie müsste schon 19 gewesen sein. War sie noch 18, und wenn auch einem Tag vor ihrem Geburtstag, dann wäre sie noch nicht voll geschäftsfähig gewesen. Oder übersehe ich gerade was?

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#8
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ja, tust du. Denn man hat am 18. Geburtstag das 18. Lebensjahr abgeschlossen. Wenn du ein Jahr alt wirst, hast du ja auch das erste Lebensjahr abgeschlossen, das fängt ja nicht erst dann an. Also ist voll geschäftsfähig, wer 18 ist.

Gruß karamel

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#9
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Stimmt :)

Wollte ja nur wissen, ob ihr aufpasst

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#10
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

<img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=285">

-- Editiert von dr.o.medar am 14.01.2005 19:57:08

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#11
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Für das 'Einwirken' vielleicht noch nützlich:
Kleiner Wink mit Anzeige wegen Betruges, anscheinend hatte diese Dame nie vorgehabt, etwas zu bezahlen.

Und für euch fürs nächste Mal:
Wenigstens eine Anzahlung sollte schon sein.

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#12
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Wir waren wohl zu gutgläubig. :-(
Ich finde es einfach unmöglich, wie dreißt einige Menschen heutzutage sind...

Wir wollen eventuell im April Freunde da unten besuchen und wenn bis dahin immer noch nichts gezahlt ist, trotz des vollstreckbaren Titels, dann gehen wir die tussi mal besuchen und reden ihr mal ins Gewissen *grml*

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#13
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Aber immer schön locker und freundlich bleiben, auch, wenn's schwerfällt. Sonst winkt ggf. noch eine Anzeige wegen versuchter Nötigung :(

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#14
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Das sowieso. Nur freundlich und bestimmt noch einmal betonen, dass wir auf unser Geld bestehen.
wie sieht es eigentlich aus. Wenn wir da z.b. etwas wertvolles sehen, können wir dann den Tag darauf mit dem Gerichtsvollzieher wiederkommen und es beschlagnahmen lassen?

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#15
 Von 
immobilienverwertung-nrw
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 48x hilfreich)

hallo,
ich hab mal einen ähnlichen Fall erlebt, unser Hausjurist hat dann ein Anschreiben verschickt in dem noch einmal "freundlich" die Zahlung angemant wurde und bei nicht Einhaltung eine Anzeige wegen vorsätzlichen Betrug angedroht, d.h. Der Käufer hatte schon vor Vertragsnterzeichnung gar nicht die Mittel und die Absicht um den dann unterzeichenten Vertrag überhaubt erfüllen zu können oder zu wollen. Das kann bis zu ca. 6 Monaten Haft bringen! Fragt das Mädel doch mal ob ihr so ein Vorgehen gefallen würde?

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